Sperrbezirk eingerichtet
Faulbrut bei zweitem Tostedter Bienenvolk

Die erkrankte Bienenlarve mit den Keimen wird zu einer fadenziehenden Masse | Foto: LAVES
  • Die erkrankte Bienenlarve mit den Keimen wird zu einer fadenziehenden Masse
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Bei einer Routineuntersuchung wurde beim Bienenvolk eines Imkers in der Gemeinde Tostedt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Um eine Weiterverbreitung der Bienenkrankheit zu verhindern, hat der Veterinärdienst des Landkreises Harburg einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern rund um das betroffene Volk festgesetzt, der am morgigen Dienstag, 2. Juli 2024, in Kraft tritt. Zuvor war die Amerikanische Faulbrut bereits im Mai bei einem anderen Volk - ebenfalls in Tostedt - festgestellt und ein Sperrbezirk verhängt worden.

Die interaktive Karte des neuen Sperrbezirks ist genauso wie die vollständige Allgemeinverfügung zum Sperrbezirk auf der Webseite des Landkreises Harburg unter www.landkreis-harburg.de/faulbrut veröffentlicht. Dort befinden sich auch die Unterlagen und Informationen zu dem am 11. Mai festgesetzten und weiter geltenden ersten Sperrbezirk. Innerhalb beider Sperrbezirke müssen alle Bienenhalter die Anzahl und Standorte ihrer Völker unverzüglich an das Veterinäramt melden. Ab sofort werden alle Bienenvölker im neuen Sperrbezirk untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens zwei, spätestens aber neun Monate nach Behandlung der Bienenkrankheit wiederholt.

Außerdem hat der Landkreis Harburg folgende weitere Beschränkungen auch für den neuen Sperrbezirk festgesetzt:

  • Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.
  • Gleichzeitig dürfen weder einzelne Bienen noch ganze Bienenvölker in den Sperrbezirk gebracht werden.
  • Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Fragen zum Sperrbezirk und zur Bekämpfung der Bienenerkrankung beantwortet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung unter Tel. 04171- 693466.

Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigepflichtig und befällt lediglich Bienen. Das Bakterium („Paenbacillus larvae“), das die Krankheit auslöst, bildet lang haltbare Sporen. Die Ansteckungsgefahr für Bienen ist deshalb sehr groß, wenn die Krankheit nicht rechtzeitig bekämpft wird. Durch befallene Völker können für Imker hohe wirtschaftliche Verluste entstehen. Für Menschen und andere Tiere sind das Bakterium und seine Sporen ungefährlich.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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