Tostedt
Infos zu Räumpflichten von Anliegern im Winter
Alle Jahre wieder... Nach den ersten Schneefällen informiert die Samtgemeinde Tostedt nun über die Winterdienstpflichten von Anliegern als wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit, denn Straßen, Geh- und Radwege müssen zu jeder Jahreszeit auch für Kinder und ältere Menschen gut benutzbar sein. Das rechtzeitige Räumen von Schnee und Streuen gegen Schnee- und Eisglätte sei für die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen besonders wichtig.
Folgendes bittet die Samtgemeinde zu beachten:
- Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden.
- Die Fahrbahnen (ausgenommen sind Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sind bis zur Fahrbahnmitte von Schnee und Eis freizuhalten.
- Werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr muss geschoben und gestreut werden. Bei Schneefall oder Glätte auch mehrmals.
- Die Flächen sind von Schnee und Eis freizuhalten und mit abstumpfendem Mittel so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
- Streusalz, Chemikalien und Geräte, welche die Oberfläche der Straße, Geh- und Radwege beschädigen, sind tabu!
- In Straßen ohne Fußweg muss ein ständig begehbarer Streifen von mindestens einem Meter Breite am Straßenrand geräumt werden.
- Anlieger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, riskieren Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, wenn vor ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt.
Das Ordnungsamt bittet daher alle Anlieger ihren Winterdienstpflichten rechtzeitig nachzukommen. Ansonsten drohen Bußgelder, mit denen die Sicherheit der anderen Straßennutzer sonst durchgesetzt wird.
Weitere Informationen zum Winterdienst sind nachzulesen in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Tostedt unter www.tostedt.de oder sind erhältlich beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Tostedt, Tel. 04182-2980.
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