Gemeinde Tostedt
Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsicht aus
Der Rat der Gemeinde Tostedt hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird im Amtsblatt für den Landkreis Harburg am 17.10.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung des genehmigungspflichtigen Teils ist durch den Landkreis Harburg als Kommunalaufsichtsbehörde mit Datum vom 14. Oktober 2024 unter dem Aktenzeichen 11.10.20.10-035 (1. Nachtrag 2024) erfolgt.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 18. Oktober 2024 bis einschließlich 28. Oktober 2024 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten bei der Samtgemeinde Tostedt, Schützenstr. 24, 21255 Tostedt im Rathaus, im Fachbereich Finanzen öffentlich aus.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Tostedt |
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