Unklare Verkehrssituation für viele
Wer hat hier wann Vorfahrt?
Eigentlich ist das allen Autofahrern klar: In einer Tempo-30-Zone gilt die Regelung "Rechts vor Links". Aber dann gibt es Ausnahmen und die sind vielen nicht ganz geläufig. So gibt auch der Verlauf der Freudenthalstraße in Tostedt immer wieder Grund zu Unstimmigkeiten zwischen den Autofahrern.
Die Freudenthalstraße ist Teil der Tempo-30-Zone. Hier ist aber zu beachten, dass aus der Rudolf-Kinau-Straße kommend, überhaupt keine Vorfahrt besteht, dass diese Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Diese Regelung wird durch die Aufpflasterung, dem Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (Nr. 205) und dem Verkehrszeichen "Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs" (Nr. 325.1) eindeutig geregelt (so § 10 StVO).
Vorfahrtschild ist einfach verschwunden
In der gegenüberliegenden Schillerstraße wurde ebenfalls eine solche Aufplasterung vorgenommen, "um ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen", so die Verwaltung. Allerdings ist sie kein verkehrsberuhigter Bereich. Dieses führte immer wieder zu Unstimmigkeiten unter den Verkehrsteilnehmern, die einen glaubten, aus der Schillerstraße heraus Vorfahrt zu haben, andere auf der Freudenthalstraße wussten, dass sie Vorfahrt haben. Daher wurde - um mehr Klarheit zu schaffen - vor vielen Jahren in der Schillerstraße ebenfalls das Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren" aufgestellt. Und nun ist es weg. Warum, von wem und wohin, kann in der Verwaltung kurioserweise niemand nachvollziehen. Es ist einfach nicht mehr da und das wurde auch erst auf Nachfrage des WOCHENBLATTES festgestellt.
Neue Schilder für mehr Klarheit für alle
Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet das widerum erneute Uneinigkeit: Das Schild ist weg, also gibt es eine neue Vorfahrtregelung? Nein, die gibt es natürlich nicht, die Schillerstraße ist weiterhin nicht vorfahrtberechtigt. Um an dieser Kreuzung, an der vor allem morgens und mittags durch Schulbusverkehr, Autos auf dem Weg vom oder zum Schulzentrum und radfahrenden Jugendlichen reges Treiben herrscht, ein für allemal Klarheit zu schaffen und die Regelung für alle Verkehrsteilnehmer verständlicher zu machen, werden neue Schilder aufgestellt: In der Freudenthalstraße, vor der Einmündung zur Schillerstraße wird es zukünftig das Verkehrszeichen "Einmalige Vorfahrt" (Nr. 301) geben und in der Schillerstraße (wieder) "Vorfahrt gewähren".
Redakteur:Stefanie Hansen aus Tostedt |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.