18 Fahrzeuge beanstandet

Die Schweine eine defekte Trennwand hochgedrückt, so dass die Gruppen nicht mehr wie vorgeschrieben separiert waren | Foto: Polizei
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  • Die Schweine eine defekte Trennwand hochgedrückt, so dass die Gruppen nicht mehr wie vorgeschrieben separiert waren
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Polizei kontrollierte auf Autobahnen und Bundesstraße Lebendtiertransporte / Viele Verstöße aufgedeckt

thl. Winsen. Insgesamt 15 Beamte der regionalen Kontrollgruppe Lüneburg kontrollierten auf den Autobahnen 7, 1, und 39 sowie auf den Bundesstraßen 209 und 404 insgesamt 27 Lebendtiertransporte. Sie wurden dabei unterstützt von zwei Amtsveterinären aus zwei Landkreisen, sowie einigen Tierärzten, die sich in der Referendarausbildung befinden.
Dabei wurden 18 Fahrzeuge beanstandet: drei Mal lagen Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz vor, in den anderen wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgedeckt. Außerdem mussten in jeweils zwei Fällen mangelhafte Reifen und Überladung und in einem Fall ein TÜV-Verstoß beanstandet werden.
Die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden von den Veterinären zwar als nicht ganz so schwerwiegend eingestuft, dennoch zeigt die hohe Zahl an Beanstandungen deutlich den Bedarf für Kontrollen von Tiertransporten.
Einige Beispiele:
Bei einem Sattelzug wurden auf vier Etagen 400 Ferkel und zehn Sauen transportiert. Die Sauen befanden sich auf der oberen Etage und stießen mit dem Rücken gegen das Dach des Transporters. In diesem Fall wurde eine Abladung und Umgruppierung angeordnet. Nachdem für die zehn Sauen die nötige Rückenfreiheit hergestellt werden konnte, setzte der Transport seine Fahrt in Richtung Baden-Württemberg fort.
In einem anderen Fall waren Verschluss-Stopfen im Boden nicht verschlossen, so dass während der Fahrt die verschmutzte Einstreu auf die Fahrbahn rieselte. Hier führte der Fahrer eine provisorische Reparatur durch, so dass vorerst die Fahrt fortgesetzt werden konnte. Allerdings verpflichtet die ausgestellte Mängelmeldung der Polizei den Spediteur hier zur Reparatur.
Andere Beanstandungen aus dem Tierschutzbereich wurden ebenfalls als eher geringgradig eingestuft: auf einem Transporter hatten die Schweine eine defekte Trennwand hochgedrückt, so dass die Gruppen nicht mehr wie vorgeschrieben separiert waren, in einem weiteren Fall wurden die vorgeschriebenen Gruppengrößen nicht eingehalten oder dem Fahrer fehlte der erforderliche Tiertransporte-Befähigungsnachweis.

Die Schweine eine defekte Trennwand hochgedrückt, so dass die Gruppen nicht mehr wie vorgeschrieben separiert waren | Foto: Polizei
Durch den offenen Verschluss-Stopfen rieselte Einstreu auf die Fahrbahn | Foto: Polizei
Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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