Amokfahrer muss in Psychiatrie
thl. Lüneburg. Der Amokfahrer (45) von Stöckte muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das hat die 4. Große Strafkammer des Lüneburger Landgerichts entschieden und ist dabei einem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. "Sie sind krank und werden immer gefährlicher", so der Richter in der Urteilsbegründung zum Angeklagten.
Rückblick: Rosenmontag dieses Jahres fährt der Amokfahrer im Sportplatzweg in Stöckte in eine Gruppe Karnevalisten und verletzt zwei von ihnen schwer. Schnell war klar, den Unfall hat der Betriebswirt mit voller Absicht herbei geführt. Der ehemalige Stöckter, der zuletzt in Boizenburg lebte, wollte am Tattag seine von ihm getrennt lebende Frau besuchen, hatte sie jedoch nicht angetroffen. Dafür traf er wenig später auf die Narren, die auf der traditionellen Schnorrtour waren und von ihm Wegezoll haben wollten. Doch der 45-Jährige gab Gas und fuhr - so stellten Sachverständige später fest - mit 60 km/h in die Gruppe.
Im Prozess stellte ein Gutachter fest, dass der Angeklagte seit Jahren unter einer bipolaren Persönlichkeitsstörung leidet. Da er die zu Beginn der Krankheit von einem Arzt verordneten Medikamente nur sporadisch einnahm, verschlimmerte sich sein Zustand immer weiter. Dadurch verlor er erst seinen Job und auch seine Ehe zerbrach an der Krankheit.
Der Anwalt des Amokfahrers plädierte für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und gab den Faslamsbrüdern eine große Mitschuld an dem Geschehen, da sie nicht einfach aus Spaß eine Straße blockieren dürften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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