"Angeklagter hat untypisches Verhalten gezeigt"
thl. Lüneburg. Das Wirrwarr in dem Prozess gegen den mutmaßlichen Schläger (33) aus Seevetal, der im Rahmen des Meckelfelder Dorffestes im August 2015 einen Polizisten ins Koma geprügelt haben soll, wird immer größer. Der Richter hat mittlerweile einen weiteren Verhandlungstermin anberaumt, dieser findet entweder am 20. September oder im Oktober statt.
Am vierten Verhandlungstag musste am vergangenen Mittwoch noch einmal die Polizistin in den Zeugenstand, die mit dem Opfer am Tattag Dienst hatte. Diese hatte bereits am zweiten Verhandlungstag ausgesagt. Zunächst ging es um die Momente nach dem Schlag gegen ihren Kollegen. Wer hat sich um ihn gekümmert? Wie wurde er behandelt? Hintergrund: Ein Gutachter fand die Kopfwunde des Beamten "ungewöhnlich groß". Der Verdacht: Der Kopf des Beamten könnte bei Versorgungsmaßnahmen noch zusätzlich über den Asphalt gerutscht sein und dadurch das Verletzungsmuster verschlimmert haben. Die Polizistin berichtete, dass sie ihren Kollegen mit seiner rechten Körperhälfte in die stabile Seitenlage gebracht habe. Ein Widerspruch zur Aussage eines anderen Ersthelfers, der von einer linksseitigen Seitenlage sprach.
Nach ihrer Aussage kam die Polizistin noch einmal auf ihre erste Vernehmung zu sprechen. Sie habe das Geschehen noch einmal reflektiert, sagte sie: "Ich muss mich dahingehend korrigieren, dass ich meinen Kollegen zwar auf die Gruppe zu-, aber nicht hineinlaufen sehen habe."
Rätsel gab die Aussage eines weiteren Zeugen auf, der nach der Tat den Notruf gewählt hatte. "Ich stand vor der Gaststätte in der Schlange, als plötzlich einer im Kommandoton sagte 'Jetzt geht es los'", sagte er. Daraufhin sei eine Gruppe junger Männer auf die Türsteher losgegangen. "Ich bin ein paar Schritte zurückgegangen und habe gesehen, wie der Polizist zu Boden ging", so der Mann weiter. Wer den Beamten niederstreckte, habe er aber nicht gesehen.
"Der Angeklagte hatte zur Tatzeit etwa 2,1 Promille Alkohol im Blut", führte ein Gutachter aus. Der Seevetaler habe an dem Abend mehr als eine halbe Flasche Sambuca getrunken. "Aufgrund von Zeugenaussagen wissen wir, dass der Angeklagte Alkohol gewohnt ist, auch in größeren Mengen. Trotzdem zeigte er bei der Tat, wenn er es denn war, ein für ihn sonst untypisches Verhalten. Deswegen kann ich eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Schlages nicht ausschließen", so der Gutachter.
Der Prozess geht am Freitag, 1. September, um 9 Uhr weiter.
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