Bewährung für Geldautomatensprenger
thl. Winsen. Sechs Monate saßen sie in Untersuchungshaft, dann konnten sie das Gericht als freie Menschen verlassen. Zu jeweils 18 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, hat das Winsener Amtsgericht drei Niederländer mit afrikanischen Wurzeln (26, 23, 20) wegen Verabredens zum Verbrechen verurteilt.
Das Trio war angeklagt, weil es im Dezember in der Sparkassen-Filiale in Ramelsloh einen Geldautomaten gesprengt haben soll. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 60.000 Euro. Weitere 60.000 Euro wurden bei der Tat erbeutet. Als die drei Männer am Heiligabend erneut eine Tat - diesmal hatten sie sich eine Bank in Winsen ausgesucht - begehen wollten, wurde sie in einem Garagenhof in der Straße Winser Baum festgenommen (das WOCHENBLATT berichtete).
Vor Gericht räumten die drei Angeklagten ein, dass sie sich zu einer Tat verabredet hatten. Ihre Beteiligung an der Sprengung in Ramelsloh bestritten sie jedoch. Und das Gericht konnte ihnen nicht das Gegenteil beweisen. Zwar war ein Handy, das einer der Angeklagten bei sich führte, zur Tatzeit in Ramelsloh eingeloggt, doch nach Aussage des Mannes handelt es sich um sein eigenes Handy, sondern um eins, das zwischen mehreren Männern hin und her gereicht wird.
So kurios diese Aussage auch klingt, Experten halten sie für glaubhaft. Denn die Sprengung von Geldautomaten ist ein bundesweites Phänomen. Fahnder vermuten dahinter eine straff organisierte Bande. Dafür spricht auch, dass in dem Handy eine amerikanische Sim-Karte eingelegt war.
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