Winsen
Bewährung für Vergewaltiger
Ein Urteil im Namen des Volkes? Ein 65-Jähriger aus Winsen, der sich wegen Vergewaltigung verantworten musste, verließ das Landgericht Lüneburg als freier Mann. Das Urteil gegen ihn: ein Jahr und zehn Monate Haft, für vier Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der Mann seinem Opfer 9.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Hälfte hatte er bereits bezahlt, den Rest kann der Täter in monatlichen Raten von 100 Euro abstottern.
Die zweite Gerichtsinstanz in Strafsachen, die unter Juristen spöttisch Strafverhinderungskammer genannt wird, hat ihrem Ruf alle Ehre gemacht. War der 65-jährige gebürtige Tunesier im ersten Verfahren noch zu vier Jahren Haft und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt worden - dagegen hatte er Revision eingelegt und Recht bekommen -, legte er zu Beginn dieses Verfahrens ein umfassendes Geständnis ab. Er berichtete, dass er 2021 über eine Annonce eine Putzhilfe für sein Büro gesucht hat, das sich allerdings als Zwei-Zimmer-Wohnung entpuppte. Die damals 16-jährige Schülerin, die sich bei ihm bewarb, merkte zu spät, dass es dem 65-Jährigen nicht ums Putzen sondern um Sex ging.
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