Gericht kippt Beschluss
Chefermittler Jürgen Schubbert darf weiterarbeiten

Jürgen Schubbert | Foto: Schubbert

thl. Lüneburg. Ein Polizist soll in den Ruhestand, will aber nicht und klagt deshalb vor Gericht.
Jürgen Schubbert (62) aus Lüneburg, der auch lange Jahre im Landkreis Harburg Chefermittler war, ist durch die Leitung der Ermittlungsgruppe zu den sogenannten Göhrde-Morden, die er seit 2017 innehat, bundesweit bekannt geworden. Jetzt müsste er eigentlich - nach Erreichen der Regelaltersgrenze - in den Ruhestand gehen. Doch das will Schubbert noch nicht und hat bereits im Oktober 2019 einen Antrag auf eine Verlängerung der Dienstzeit um ein Jahr gestellt. Begründung: Die alten Spuren der spektakulären Doppelmorde aus dem Sommer 1989 sind erst zur Hälfte aufgearbeitet worden. Ihn deshalb aus dem Dienst "herauszureißen", sei "aus kriminalistischer Sicht nicht nachvollziehbar".
Doch die Polizeidirektion Lüneburg lehnte Schubberts Ansinnen ab und begründete dies damit, dass schon lange geplant sei, die EG Göhrde der neuen Abteilung Cold Case unterzuordnen und die EG damit aufzulösen.
Mit einem Eilantrag auf Verlängerung der Dienstzeit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg scheiterte Schubbert. Doch er legte Rechtsmittel ein. Mit Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hob den Beschluss jetzt auf. Das bedeutet: Schubbert muss (zunächst) weiterbeschäftigt werden. "Die spannende Frage wird sein: Wo? Mein Bestreben war natürlich, mein Kenntnisse, Erfahrungen und Detailwissen in den Dienst der Göhrde-Ermittlungen zu stellen", so der Chefermittler.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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