Drei Jahre und sechs Monate Haft für Komaschläger
thl. Lüneburg. Die 9. Kleine Strafkammer am Lüneburger Landgericht hat heute Mittag im sogenannten Komaschläger-Prozess einen 34-Jährigen Seevetaler wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit bleib das Gericht unter der in der ersten Instanz vom Winsener Amtsgericht verhängten Haftstrafe von vier Jahren.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte auch der Täter war, der im Rahmen des Meckelfelder Dorffestes im August 2015 einen Polizeibeamten mit nur einem einzigen Faustschlag ins Koma geprügelt hatte (das WOCHENBLATT berichtete). "In der Gesamtschau der Beweislage hegen wir keine Zweifel", so der Vorsitzende. Während der Angeklagte das Urteil regungslos aufnahm, flossen bei dem Polizeibeamten, der als Nebenkläger auftrat, und dessen Frau Tränen der Erleichterung. "Das Verfahren war eine echte Belastung für die Familie meines Mandanten", erklärte Nebenkläger-Vertreter Lorenz Hünnemeyer.
In seiner Urteilsbegründung ließ der Richter das Geschehen auf dem Dorffest Revue passieren. So ist - nach Ansicht der Kammer - der Seevetaler mit Freunden zur Kneipe Schnurrbart gegangen, um dort nach Schließung der Festmeile weiter zu feiern. Als ihnen der Eintritt in die Gaststätte verwehrt wurde, eskalierte die Situation. Als der Polizeibeamte dazukam und schlichten wollte, wurde er von dem bisher unbestraften 34-Jährigen niedergestreckt. "Mit dem Faustschlag gegen den Kopf haben Sie mindestens schwere Verletzungen bei Ihrem Opfer in Kauf genommen, denn auch wenn Sie über zwei Promille hatten, war Ihnen bewusst, dass Ihr Opfer verletzt wird", sagte der Vorsitzende. Das Motiv des Seevetalers für den Schlag: "Sie wollten weg von dem Geschehen und haben sich den Weg freigeboxt."
Die Folgen des Schlages für den Polizeibeamten sind verherrend. "Er ist durch seine Delle im Kopf dauerhaft entstellt und durch eine durch den Vorfall ausgelöste Epilepsie für den Rest seines Lebens krank", fasste der Richter zusammen. "Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Privatleben und die gesamte Lebensplanung des Beamten."
Die Kammer ist überzeugt, dass der Hauptbelastungszeuge, der den Schlag gesehen hatte und den Täter bei der Polizei meldete, die Wahrheit gesagt hat. "Warum sollte er sich, wenn er den wahren Täter schützen wolle, Märchen ausdenken und jemanden beschuldigen, um sich der Gefahr auszusetzen, selbst in die Bredouille zukommen? Das macht für uns keinen Sinn", resümierte der Richter.
Für Verteidiger Dr. Gerhard Strate ist das Urteil nicht schlüssig. "Wir haben nach wie vor erhebliche Probleme mit der angeblichen Täterschaft unseres Mandanten", so der Anwalt. "Es gibt nur einen Zeugen, der wenig glaubhaft ist. Wir werden auf jeden Fall in Revision gehen, denn dort sehe ich gute Chancen auf einen Freispruch."
Bis zu einem endgültigen Urteil bleibt der 34-Jährige auf freiem Fuß. Denn das Landgericht hob den Haftbefehl des Amtsgericht Winsen aus der ersten Instanz auf. "Sie haben sich dem Verfahren hier gestellt. Deshalb sehe ich auch keine Fluchtgefahr", so die Begründung des Richters.
Nebenkläger-Vertreter Lorenz Hünnemeyer hofft, dass das Oberlandesgericht Celle schnell über die Revision entscheidet: "Dann kann mein Mandant mit der Sache abschließen und sein Leben neu organisieren."
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