Fünf Jahre Haft für Brandstifter der alten MTV-Halle in Winsen
thl. Winsen. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Winsen hat am Mittwoch im Prozess wegen der Inbrandsetzung der ehemaligen MTV-Turnhalle in Winsen den 17-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen und gegen ihn eine Jugendstrafe von fünf Jahren verhängt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Sonntagvormittag des 10. April dieses Jahres mit einer Fackel ein Feuer in der als Flüchtlingsunterkunft genutzten ehemaligen Turnhalle gelegt hat. Das Feuer breitete sich rasch in dem ca. 150 Jahre alten Gebäude aus, die Turnhalle brannte vollständig nieder.
Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und war Ende 2015 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist, wo er zuletzt in der als Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Turnhalle untergebracht war. Aus Verärgerung und Wut über seine Unterbringungssituation entschloss sich der Angeklagte, seine zuvor bereits angekündigte Tat umzusetzen.
Nachdem er zunächst vergeblich versucht hatte, mit der brennenden Fackel Vorhänge in Brand zu setzen, zündete er Kleidungsstücke auf seinem Bett an, die sofort Feuer fingen. Den Löschversuch eines herbeigeeilten Betreuers mit einem Feuerlöscher vereitelte der Angeklagte dadurch, dass er den Schlauch des Feuerlöschers mit einem Küchenmesser, das er vor der Tat aus der Küche an sich genommen hatte, anschnitt. Dadurch funktionierte der Feuerlöscher nicht mehr. Als Polizeibeamten erschienen, verhinderte der Angeklagte ihr Eingreifen, indem er sich das mitgeführte Messer an den Hals drückte. Da sich die Flammen immer schneller und weiter ausbreiteten, entschlossen sich die Beamten und Betreuer zur Evakuierung des Gebäudes. Dies gestaltete sich durch die unübersichtliche räumliche Situation und die jugendlichen Flüchtlinge, die ihre persönlichen Sachen nicht zurücklassen wollten, als schwierig.
Wenige Sekunden, nachdem ein Polizeibeamter das Gebäude als Letzter verlassen hatte, kam es durch die starke Hitze- und Rauchentwicklung zu einer Durchzündung mit meterhohen Stichflammen aus Fenstern und Türen. Menschen sind durch den Brand nicht ernsthaft verletzt worden. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 550.000 Euro.
Der Angeklagte hat die Brandlegung in der Hauptverhandlung eingeräumt. Allerdings hat er die Absicht bestritten, das gesamte Gebäude in Brand legen zu wollen und auch die Verhinderung des Löschversuchs bestritten. Diese Einlassung hielt das Gericht für nicht plausibel, wegen der Widersprüche zu früheren Angaben des Angeklagten für nicht überzeugend und wegen der Zeugenaussagen sowie der Feststellungen der Gutachter insgesamt für widerlegt. Das Schöffengericht hielt den Angeklagten für voll schuldfähig.
Bei der Bemessung der Jugendstrafe hat das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte - nach offenbar subjektiv erlebter Kränkung - aus Wut und Rache heraus gehandelt hat und durch seine Tat viele Menschen in große Gefahr gebracht hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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