Winsen
Haftstrafe für Vergewaltiger
Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung - So lautet das Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen einen 64-Jährigen aus Winsen. Die 1. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Senior über ein Kleinanzeigen-Portal im Internet an eine 16-Jährige herangetreten sei, die einen Aushilfsjob als Putzhilfe gesucht hatte. Beim Vorstellungsgespräch habe er dann die Haustür abgeschlossen und die Jugendliche zwei Stunden lang bedrängt, sie unsittlich angefasst, sie geküsst und schließlich vergewaltigt.
Vor Gericht bestritt der Anklage die Tat. Alles, was passiert sei, sei vom angeblichen Opfer ausgegangen bzw. von ihr genehmigt worden. Doch das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht und verurteilte ihn neben der Haftstrafe auch zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 9.000 Euro zugunsten der 16-Jährigen.
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