Kein Freispruch erster Klasse für Pilotin
thl. Winsen. Ungewöhnlicher Prozess vor dem Winsener Amtsgericht. Angeklagt war eine Hubschrauber-Pilotin (35) aus Norderstedt. Der Vorwurf: Sie soll auf einem nicht genehmigten Landeplatz in Lübberstedt gelandet sein. Kurios: Die Frau hatte sich mit einer Nachfrage beim Luftfahrtbundesamt quasi selbst ans Messer geliefert und sich einen Strafbefehl über 2.800 Euro eingefangen. "Wenn ich das bezahlt hätte, wäre ich verurteilt und meine Fluglizenz los", sagte die Pilotin in einer Verhandlungspause zum WOCHENBLATT.
Die Geschichte: Der Grundstückspächter wirbt auf seiner Internetseite mit dem Hubschrauberlandeplatz. "Wir haben die Genehmigung sowohl von der Gemeinde als auch vom Eigentümer", versichert er auf Nachfrage. Das sah das Luftfahrtbundesamt zumindest bisher allerdings anders. Als die Helipilotin im vergangenen Jahr ein Brautpaar dorthin fliegen sollte, fragte sie bei der Behörde nach einer Allgemeinverfügung für den Landeplatz und berief sich dabei auf eine Landung im Jahre 2010. Die Verfügung bekam sie nicht, dafür aber eine Anzeige.
Die Richterin sah zwar ein Vergehen der Berufspilotin, jedoch "keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit" und stellte das Verfahren ein. Die Prozess- und ihre Anwaltskosten muss die Angeklagte allerdings selbst bezahlen. Wofür bei einem "Freispruch erster Klasse" die Staatskasse aufgekommen wäre.
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