Lüneburger Landgericht schickt Kinderschänder zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter
thl. Lüneburg/Winsen. Zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten hat das Lüneburger Landgericht den Uelzener Matthias S. verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige über Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht hat. Vor dem Urteil hatte die Kammer einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den vorsitzenden Richter als unbegründet zurückgewiesen.
Insgesamt 15 Taten wurden Matthias S. zur Last gelegt. 13 davon hatte er im Laufe des Prozesses in einer schriftlichen Erklärung halbherzig gestanden. Zu zwei Taten machte er keine Angaben. Dazu gehörte auch die Tat in Winsen, als er im Freizeitbad vor einem Mädchen onanierte. Die Mutter das Kindes erstattete damals Anzeige gegen Matthias S., wodurch das Verfahrens ins Rollen kam (das WOCHENBLATT berichtete).
In seiner Urteilsbegründung bescheinigte das Gericht dem 53-Jährigen einen Hang zur Pädophilie. Das machte der Richter u.a. auch an dem beim Angeklagten gefundenen Archiv mit mehr als 500.000 kinderpornografischen Dateien fest.
Das während des Prozesses über Matthias S. schwebende Damoklesschwert der Sicherungsverwahrung kam allerdings nicht zum Tragen. Diese konnte aus rechtlichen Gründen nicht verhängt werden, so ein Gerichtssprecher.
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