Landkreis Harburg
Mit Videokamera gegen Handynutzer am Steuer
Unter dem Gesichtspunkt der "Ablenkung im Straßenverkehr" hat die Autobahnpolizei jetzt eine große Kontrollaktion durchgeführt, bei der die sogenannte "GoPro" eingesetzt wurde. Dabei handelt es sich um eine Videokamera, die auf einen Funkstreifenwagen montiert wird und den Beamten so einen bessern Blick in das Führerhaus von Lkw gewährleistet.
Immer wieder kommt es auf den Straßen zu schweren Verkehrsunfällen. Tragischer Weise enden diese oftmals tödlich oder haben schwere Verletzungen für die Fahrzeuginsassen zur Folge. Eine der Hauptunfallursachen stellt Ablenkung im Straßenverkehr dar, sei es durch Smartphones, Tablets, sonstige technische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte oder auch Ablenkung durch allgemeines, fahrfremdes Verhalten.
Während die Präsenz der Technik, auch durch immer bessere Verfügbarkeit und modernere Fahrzeuge, stetig ansteigt, sinkt das Gefahrenbewusstsein bei Autofahrern merklich. Auf Grund dessen wird das gefährliche und sogleich unterschätze Verhalten vermehrt in den Fokus der Polizei genommen und versucht, diese Gefahrenquelle in das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu lenken. Um die Verstöße beweissicher zu ahnden aber auch Fehlahndungen zu verhindern, wurde die "GoPro" als spezielles Einsatzmittel eingeführt.
Bei der Feststellung eines Verstoßes wird eine Videoaufzeichnung erstellt, welche als Beweismittel im Verfahren genutzt werden kann. Die Technik bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Videoaufzeichnung auch gleich vor Ort in Augenschein zu nehmen. Hierbei hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass alleine der Verweis auf die Fertigung einer Videoaufzeichnung reichte, um Einsicht bei Betroffenen hervorzurufen.
Neben der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist es den Kontrollkräften vor allem ein Anliegen, die Verkehrsteilnehmer nachhaltig bezüglich der spezifischen Gefahren der Ablenkung im Straßenverkehr zu sensibilisieren und somit zur Verkehrssicherheit beizutragen.
Im Rahmen der Schwerpunktkontrolle wurden über 40 Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine Vielzahl von diesen konnten mittels Videoaufzeichnungen dokumentiert und geahndet werden.
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