Polizeimeldungen vom 4. Oktober 2023
Mutmaßlicher Schläger informiert selbst Polizei - Opfer gesucht
Am Dienstag, gegen 4 Uhr, meldete sich ein 19-jähriger Mann über den Polizeinotruf. Er gab an, einem Unbekannten im Streit mit einem Stein auf den Kopf geschlagen und ihn anschließend in die Elbe gestoßen zu haben. An Details oder eine genaue Örtlichkeit könne er sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht erinnern.
Der 19-Jährige wurde zur Dienststelle verbracht, parallel liefen umfangreiche Suchmaßnahmen entlang der Elbe im Bereich Marschacht. Neben zahlreichen Streifenwagenbesatzungen war auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz. Nach mehreren Stunden wurde die Suche erfolglos eingestellt. Meldungen über vermisste Personen oder Hinweise von Zeugen sind bislang nicht eingegangen.
Der 19-Jährige wurde kriminaltechnisch untersucht. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Mann nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung wieder entlassen.
Hinweise nimmt die Polizei Winsen unter der Telefonnummer 04171 - 7960 entgegen.
Seevetal/Hittfeld: Pkw gestohlen
In der Zeit zwischen Montag, 17 Uhr, und Dienstag, 13.30 Uhr, haben Unbekannte einen grauen BMW 118d gestohlen. Der Wagen stand auf einem Parkstreifen in der Gustav-Becker-Straße, in Höhe des Bahnhofs. Wie die Täter den Wagen starten und wegfahren konnten, ist unklar. Sein Wert wird auf rund 12.000 Euro geschätzt. Hinweise bitte an die Polizei Seevetal, Telefon 04105 - 6200.
Landkreis: Kontrolle von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
Bereits am vergangenen Donnerstag kontrollierten Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg im gesamten Landkreis Harburg den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Das teilen die Beamten heute mit.
Insgesamt 14 spezialisierte Polizeibeamte haben 32 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen "unter die Lupe genommen", wovon 23 beanstandet wurden. Die Beanstandungsquote lag somit bei 71,88 Prozent. In elf Fällen wurde sogar die Weiterfahrt untersagt. Gründe für die Untersagung der Weiterfahrt waren neben Überladungen und unzulässigen Fahrzeugabmessungen auch festgestellte Mängel und Verstöße im Bereich der lichttechnischen Einrichtungen sowie nicht ausreichende Ladungssicherung.
In zwei Fällen wurden zudem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, da die Voraussetzungen für die Ausnahme der Zulassungspflicht mitgeführter Anhänger nicht beachtet wurden.
Das Ergebnis der durchgeführten Kontrolle unterstreicht abermals, welch hohen Stellenwert die Überwachung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs hat.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.