NS-Prozess: Vier Jahre Haft für Oskar Gröning
thl. Lüneburg. Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning (94) ist der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig. Darauf erkannte das Landgericht Lüneburg am Mittwochmorgen und verurteilte den "Buchhalter von Auschwitz" zu vier Jahren Haft.
Ob der gebrechliche und gesundheitlich stark angeschlagene Senior jedoch ins Gefängnis muss, ist fraglich. Darüber muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Hinzu kommt, dass die Behörde in ihrem Plädoyer bereits darauf hingewiesen hatte, dass ein Teil der Strafe - bis zu 22 Monate - aufgrund der stark verzögerten Strafverfolgung bereits als verbüßt gelten könnte.
Das Urteil geht noch über die von der Anklage geforderten dreieinhalb Jahre hinaus. Grönings Anwälte hatten einen Freispruch gefordert, u.a. weil Gröning nach ihrer Ansicht mit seinen Aufgaben im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau den Holocaust nicht gefördert habe. Der 94-Jährige Oskar Gröning hatte in seinem Schlusswort gesagt: „Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte. Das haben wir hier gehört, das ist mir bewusst. Ich bereue, dass ich diese Erkenntnis nicht früher umgesetzt habe. Das tut mir aufrichtig Leid.“
Die Nebenkläger-Vertreter, die kein konkretes Strafmaß gefordert hatten, zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. "Wir begrüßen die Verurteilung und vor allem die Tatsache, dass sich nach über einem halben Jahrhundert der Strafverfolgung von NS-Verbrechen zum ersten Mal ein Angeklagter ausdrücklich zu seiner Schuld bekannt und sich dafür entschuldigt hat", sagt Rechtsanwalt Thomas Walther. "Dieses Urteil ist ein später, leider allzu später Schritt hin zur Gerechtigkeit."
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