Polizei zieht Bilanz von Corona-Verstößen: Verfahren gegen 329 Personen
thl. Winsen. Seit sechs Wochen leben die Menschen auch im Landkreis Harburg bedingt durch die Corona-Pandemie mit erheblichen Einschränkungen des täglichen Lebens und Kontaktverboten. Immer wieder liest man in den überregionalen Medien von Verstößen, die von der Polizei geahndet werden. Doch wie sieht die Situation im Landkreis Harburg? Sind die Menschen hier alle vernünftig?
"Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung beherzigt die angeordneten Maßnahmen", bestätigt Jan Krüger, Sprecher der Polizeiinspektion Harburg, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Insgesamt seien in diesen sechs Wochen rund 250 Verfahren wegen Verstößen gegen die Auflagen eingeleitet worden. "In der Regel handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, selten um Straftaten", so Krüger. Eine Straftat liege beispielsweise vor, wenn für jemanden Quarantäne angeordnet sei, er sich aber nicht daran halte und weiter draußen anzutreffen sei. Die Zahl der betroffenen Personen bei den eingeleiteten Verfahren liegt bei 329 und ist somit deutlich höher als die Verfahrenszahlen selbst. "Bei Verstößen gegen das Kontaktverbot sind nunmal immer mehrere Personen betroffen", erklärt der Polizeisprecher.
Die Beamten sind wachsam und kontrollieren - mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei - Verstöße, die teilweise auch von der Bevölkerung gemeldet werden. Sei es die Jugendgruppe, die sich spät abends im Buchholzer Rathauspark trifft, die drei jungen Männer, die an einer Tostedter Bushaltestelle den Mindestabstand nicht gewahrt haben oder auch die Gruppe, die in einer Winsener Wohnung eine Geburtstagsparty gefeiert hat.
"Wenn wir Verstöße feststellen, setzen wir zunächst auf Kommunikation", so Krüger. "In vielen Situationen reicht es aus, den Leuten die Maßnahmen noch einmal zu verdeutlichen. Dann sind die meisten auch einsichtig." Nur bei renitenten Personen würden Platzverweise ausgesprochen und Verfahren eingeleitet.
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