Samtgemeinde Salzhausen
Prozess gegen Radlader-Fahrer aus Toppenstedt ausgesetzt
Damit hatte niemand gerechnet. Eigentlich hatte das Landgericht Lüneburg nur einen Verhandlungstag in dem Prozess gegen einen 44-jährigen Landwirt aus Toppenstedt (Samtgemeinde Salzhausen) wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in elf Fällen angesetzt. Doch das Urteil verzögert sich, weil ein Gutachter unklare Aussagen machte. Die Verhandlung wird am Dienstag, 6. Februar, 9.30 Uhr fortgesetzt.
Angeklagt ist der ehemalige Ortsbürgermeister von Toppenstedt. Er hatte im Juni vergangenen Jahres im Rahmen eines Vater-Kind-Zeltlagers einen Radlader gefahren und damit einen tödlichen Unfall verursacht, als der Korb vom Radlader herunterfiel und insgesamt 13 Personen unter sich begrub. Dabei kamen ein Mann (39) und ein Junge (5) ums Leben.
Die Anklage gegen den Landwirt stützte sich vor allem auf die Aussage des Gutachters, der einen technischen Defekt als Unfallursache ausschloss. Vielmehr soll der 44-Jährige die Sicherungsmechanismen des Fahrzeugs nicht aktiviert haben. Dass die Gitterbox gar nicht für den Transport von Personen zugelassen war, ist ein weiterer bitterer Beigeschmack.
"Ich kann es kaum in Worte fassen, mit welcher Trauer und Hilflosigkeit ich den Familien gegenübertrete. Es tut mir unendlich leid. Es hätte nicht passieren dürfen", sagte der Angeklagte gleich zu Prozessbeginn. Er stelle sich aber immer wieder die Frage, wie es zu dem Unglück kommen konnte. "Ich wollte den Tag drei Fahrten machen. So wie ich es seit Jahren immer gemacht habe. Die Kinder hatten riesigen Spaß dabei. Deswegen ließ ich mich zu einer vierten Fahrt überreden." Dabei passierte dann die Tragödie. Rund 100 Meter vor dem Ziel riss der Korb plötzlich ab und stürzte rund drei Meter in die Tiefe. "Es war immer eine tolle Stimmung, niemand hat gedacht, dass wir etwas Schlimmes oder Verbotenes tun, niemand hat Sicherheitsbedenken geäußert", blickte der Angeklagte, dessen Kinder ebenfalls im Korb waren und verletzt wurden, zurück.
Nach dem Unfall wurde ein Gutachter eingesetzt, den Unfall zu rekonstruieren sollte. Dieser ging zunächst von einem Fehler des Fahrers aus. Doch vor Gericht gab es jetzt die Kehrtwende. Er könne nicht ausschließen, dass nicht auch ein technischer Defekt vorgelegen habe und ein Kugelventil nicht richtig geschlossen habe. Dadurch könne es zu einem Abfall des Öldrucks in den Hydraulikleitungen gekommen sein, wodurch sich der Korb urplötzlich alleine abgesenkt haben könnte.
Eine Aussage, die alle Prozessbeteiligten die Sprache zunächst verschlug. Jetzt muss der Gutachter seine Aussagen noch einmal prüfen und belegen.
Der Prozess wird am Dienstag, 6. Februar, fortgesetzt.
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