Tipps von Polizei und Verkehrswacht
Sicher Fahren bei Eis und Schnee
Laut Prognose des Deutschen Wetterdienstes zieht im Laufe dieser Woche ein Schneefallgebiet über Norddeutschland hinweg, das Schneefall bis ins Flachland bringen soll. Laut Prognosen sollen im Landkreis Harburg vier bis fünf Zentimeter der weißen Pracht fallen.
Aus diesem Grund raten Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg, und die Verkehrswacht Harburg-Land Autofahrern dazu, auf folgende Punkte zu achten:
- Die Reifenprofiltiefe soll mindestens 1,6 Millimeter, bei Schnee besser über vier Millimeter betragen
- Ganzjahres- oder Winterreifen sind Pflicht und erkennbar am Schneeflockensymbol. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Verwarn- oder Bußgeld. Das gilt auch für Fahrzeughalter, die ihr Gefährt verleihen. Und: Im Falle eines Unfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
- Prüfen Sie den Reifenluftdruck (Hinweise hinter der Tankklappe oder im Türeinstieg)
- Sind die Wischblätter in Ordnung?
- Ist genug Frostschutz im Wischwasser?
- Beleuchtung prüfen
- Zum Enteisen des zugefrorenen Kfz nicht den Motor laufen lassen.
- Fahrzeugscheiben mit Folien abdecken, dann frieren sie nicht zu.
- Scheiben immer ganz enteisen, kleine Gucklöcher reichen nicht.
- Enteisungsspray gehört nicht ins Fahrzeug sondern greifbar ins Haus/Manteltasche.
- Liegt etwas mehr Schnee oder Eis auf dem Fahrzeug, unbedingt entfernen, nachfolgender Verkehr oder entgegenkommende Fahrzeuge könnten getroffen werden, wenn sich die Schichten lösen
- Batterie prüfen, bei Frost entladen ältere Modelle schneller.
- Ein Quietschen unter der Motorhaube zeigt an, dass der Keilriemen nicht richtig gespannt ist oder getauscht werden sollte.
- Vorsorglich eine Decke oder warmen Mantel im Auto mitführen, falls es mal zur Panne kommt.
- Vorausschauend fahren, Bremswege verlängern sich extrem bei Glätte. Von daher auch unbedingt die Geschwindigkeit anpassen.
Zum appelliert Poppinga an Grundstückseigentümer bzw. Mieter: "Achten Sie bitte auf die Räumpflicht vor ihren Grundstücken."
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