Sieben Anwälte wollen eine Revision
thl. Lüneburg. Die Revisionsfrist gegen das Urteil in dem NS-Verfahren gegen Oskar Gröning (94) ist abgelaufen. Sowohl die beiden Verteidiger des "Buchhalters von Auschwitz" als auch fünf Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden muss. Das teilt das Landgericht Lüneburg in einer offiziellen Presseerklärung mit. Darin heißt es auch, dass das Urteil samt Begründung in anonymisierter Form ab dem 16. September auf der Homepage des Landgerichts ( http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de ) eingestellt werden soll.
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