Verwaltungsgericht verbietet Fahrraddemo auf der A39 bei Winsen
thl. Winsen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat am Freitagnachmittag das Verbot einer für den 6. Juni geplanten Fahrraddemonstration auf der A 39 mit dem Titel „Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt - Autobahnbau stoppen! Keine A 39!“ bestätigt (Az. 5 B 75/21).
Die vom Antragsteller geplante Route für die Fahrraddemonstration, für die er ca. 250 Teilnehmer erwartet, sollte unter anderem in Lüneburg starten und von der Auffahrt Lüneburg-Nord bis zur Ausfahrt Winsen-Ost über die A39 verlaufen. Im Vorwege hatte bereits die Hansestadt Lüneburg die angemeldete Demonstration untersagt und eine Alternativroute aufgezeichnet. Dagegen klagte der Antragsteller - und verlor.
Die auf der A39 geplante Fahrraddemonstration begründe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da mit einer erheblichen Staubildung und damit verbundener Unfallgefahr zu rechnen sei, entschied das Gericht. Und weiter: Zu berücksichtigen sei zudem, dass die von der Hansestadt Lüneburg genehmigte Alternativstrecke Teil der geplanten Ausbaustrecke der A 39 und gleichfalls ausschließlich
für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassen sei, sodass der mit der Versammlung ebenfalls verfolgte Zweck, gegen den Ausbau der A 39 zu protestieren, gerade auf einem zukünftigen Streckenabschnitt verwirklicht werden könne.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dem Antragsteller steht die Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu.
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