Viele Verstöße bei Lkw-Kontrollen im Landkreis geahndet
thl. Landkreis. Am Dienstag kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Winsen den Schwerlastverkehr auf der A7 und der A39.
Gegen 16 Uhr stoppten sie einen Tiertransport bei Egestorf, der mit 33 Rindern beladen auf dem Weg von Schleswig-Holstein nach Kroatien war. Die Beamten bemerkten bei der Kontrolle, dass der Sattelzug wegen der zweistöckigen Verladung der Tiere die zulässige Höhe von vier Metern überschritt. Die Rinder hatten in dem zu hohen Fahrzeug dennoch nicht genügend Platz. Sie standen geduckt auf der Ladefläche des Transporters. Die Weiterfahrt in Richtung Kroatien wurde deshalb untersagt. Aus seuchenschutzrechtlichen Gründen konnten die Tiere jedoch nicht im Landkreis abgeladen und untergebracht werden. Daher musste der Transport umdrehen und zurück nach Schleswig-Holstein fahren. Sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmer erwarten nun empfindliche Bußgelder.
Etwa zwei Stunden später, ebenfalls auf der A7, kontrollierten die Polizisten einen ukrainischen Lkw, der auf dem Weg von Celle nach Kiew und mit Gefahrgut beladen war. Unter anderem befand sich ein leicht entzündlicher Stoff für die Farbherstellung auf der Ladefläche. Die Beamten beanstandeten mehrere Verstöße gegen die Gefahrgut-Transportbestimmungen. So war das Fahrzeug nicht korrekt gekennzeichnet und es fehlte teilweise die geforderte Sicherheitsausrüstung. Der Lkw musste am Kontrollort bei Ramelsloh stehen bleiben, bis der Missstand behoben war.
Die Polizei leitete Ordnungswidrigkeiten gegen die Verlader-Firma in Celle und den Lkw-Fahrer ein.
Gegen 17 Uhr stoppten die Autobahnpolizisten einen offenbar überladenen Holztransporter auf der A39, der auf dem Weg nach Uelzen war und aus dem Bereich Rotenburg kam. Die Beamten ließen den Lastzug auf eine Fahrzeugwaage fahren und stellten fest, dass der Transporter mit mehr als sechs Tonnen überladen war. Die Konsequenz dieses Verstoßes bekamen sowohl der Fahrer als auch der Transporteur zu spüren: Bevor die Fahrt weitergehen konnte, musste ein Teil der Ladung an Ort und Stelle abgeladen werden. Weiterhin erwartet beide ein empfindliches Bußgeld.
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