Polizei warnt vor Alkoholfahrten
Vorweihnachtszeit - aber sicher

Verkehrssicherheitsberater Dirk Poppinga | Foto: Polizei
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Wer in den nächsten Tagen und Wochen auf Weihnachtsmärkten oder Weihnachtsfeiern unterwegs ist, sollte an seine und die Sicherheit anderer denken. "Gegen das eine oder andere sinnliche Getränk ist nichts einzuwenden. Anders jedoch, wenn man mit dem Fahrzeug unterwegs ist", sagt Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg.

In der Tat: Bereits ein Glühwein mit oder ohne Schuss, ein Glas Punsch, Feuerzangenbowle oder Grog machen zwar in der kalten Jahreszeit kurzfristig warm. Sie haben aber beim Führen von Fahrzeugen manchmal gefährliche Folgen. "Bereits ab 0,5 Promille verlängert sich die Reaktionszeit deutlich, auf unvorhergesehene Situationen kann nicht mehr rechtzeitig und damit sicher reagiert werden", weiß der Beamte.

Hinzu kommt: Wer mit dem Kraftfahrzeug da gehören im Übrigen auch E-Scooter zu - unterwegs ist, riskiert im Falle eines Unfalles bereits ab 0,3 Promille den Führerschein. Wer ohne Ausfallerscheinungen, wie z.B. Schlangenlinien fahren, unterwegs ist, wird ab 0,5 Promille zur Rechenschaft gezogen und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.

"Straffällig wird, wer mit 1,1 Promille und mehr erwischt wird. Dann wird neben der Blutprobe auch der Führerschein sichergestellt. Die Straftat beinhaltet neben einer Freiheits- oder Geldstrafe auch die Kosten des Verfahrens und einen längeren Führerscheinentzug", gibt Poppinga zu bedenken. "Ab 1,6 Promille sind auch Radfahrer nicht mehr fahrtüchtig und werden ebenfalls wegen einer Straftat zur Rechenschaft gezogen."

Die Fahrerlaubnisbehörden behalten sich bei entsprechend hohen Blut-Alkoholkonzentrationen vor, eine MPU, also medizinisch-psychologische-Untersuchung, anzuordnen. Diese Untersuchung war früher als "Idiotentest“ bekannt und bedeutet neben langen Wartezeiten auch erhebliche finanzielle Belastungen für die Alkoholsünder.

Übrigens: Die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger gilt auch für die Nutzung der bereits erwähnten E-Scooter. Wer noch keine 21 Jahre alt ist oder sich in der Führerschein-Probezeit befindet, darf keinen Alkohol vor Fahrtantritt konsumieren.

"Genießen Sie die Adventzeit, achten auf sich und andere und denken daran: "Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht", so Dirk Poppinga abschließend.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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