Gericht entscheidet
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis
Wer mit einem fahrbaren Untersatz am Straßenverkehr teilnimmt und betrunken ist, riskiert seinen Autoführerschein, auch wenn er "nur" mit einem E-Scooter unterwegs ist.
Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat mit einem Beschluss (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann.
Der Beschwerdeführer, dem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen durch das Amtsgericht vorläufig entzogen worden war, hatte sich gegen diese Entscheidung beschwert. Zu Unrecht, wie die 11. große Strafkammer konstatierte: Da der Beschwerdeführer nach den polizeilichen Feststellungen eine Strecke von mehr als sechs Kilometer mit einer Blutalkoholkonzentration von fast 1,5 Promille habe zurücklegen wollen, und dabei mit Schlenkbewegungen zwar auf dem Radweg, allerdings auf der falschen Straßenseite gefahren sei, bestehe der dringende Tatverdacht einer mindestens fahrlässigen Trunkenheitsfahrt. Denn auch beim Führen sogenannter Elektro-Kleinstfahrzeuge gelte die 1,1-Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit, und eine solche Straftat habe in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.
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