Der WEISSE RING informiert
Wie man Partnerschaftsgewalt anzeigt und Hilfe findet
Auch bei der Außenstelle des WEISSEN RINGS im Landkreis Harburg melden sich regelmäßig Betroffene von Partnerschaftsgewalt, die dringend Unterstützung und Hilfe benötigen. Diese Frauen und Männer befinden sich oft in einer extrem belastenden Situation und wissen nicht, wie sie aus der Gewaltspirale ausbrechen können. In solchen Momenten ist es besonders wichtig, dass sie wissen, an wen sie sich wenden können und welche Schritte erforderlich sind, um sich zu schützen und Gerechtigkeit zu erlangen.
Wichtige Hinweise zur Erstattung einer Strafanzeige
- Notruf im Notfall
Befinden Sie sich in akuter Gefahr, zögern Sie nicht, sofort den Notruf unter 110 zu wählen.
Informieren Sie die Polizei umgehend, ob Sie oder eine andere Person unmittelbar bedroht sind und ob Verletzte vorliegen. Geben Sie den Beamten auch wichtige Informationen, wie z. B., ob der Täter noch am Tatort ist oder bewaffnet ist. - Persönliche Anzeige
Sie können die Tat auch persönlich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Nehmen Sie nach Möglichkeit eine Vertrauensperson mit, die Ihnen beisteht und Sie unterstützt. - Ermittlungsverfahren bei Partnerschaftsgewalt
Auch als Zeuge können Sie die Polizei verständigen. Dies kann beispielsweise als Nachbar geschehen. In solchen Fällen wird die Polizei von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. - Aussagekräftige Anzeige
Um den Fall effektiv bearbeiten zu können, benötigt die Polizei möglichst genaue Informationen. Versuchen Sie, den Vorfall detailliert zu schildern und an frühere Übergriffe zu erinnern. Weitere Zeugen können wertvolle Unterstützung leisten. - Dokumentation von Verletzungen
Verletzungen sollten zeitnah ärztlich dokumentiert werden. Professionelle Beweissicherung bieten spezialisierte Einrichtungen wie das Netzwerk ProBeweis.
Mögliche Alternativen und Hilfen
Nach Erstattung der Strafanzeige leitet die Polizei Ermittlungen ein und kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Doch auch Sie selbst können aktiv werden.
- Maßnahmen der Polizei
Die Polizei hat das Recht, den Täter oder die Täterin vorübergehend aus der Wohnung zu verweisen und eine Rückkehr für mehrere Tage zu untersagen. - Zivilrechtlicher Schutz
Betroffene können beim Familiengericht längerfristigen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Dies kann bedeuten, dass dem Täter untersagt wird, die Wohnung zu betreten oder dass ein Annäherungs- und Kontaktverbot verhängt wird. Bei Verstößen drohen dem Täter Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Der WEISSE RING unterstützt Sie bei der Antragstellung. - Frauenhäuser
Weibliche Opfer haben die Möglichkeit, in ein Frauenhaus zu ziehen, um in sicherer Umgebung zur Ruhe zu kommen und eine neue Perspektive zu finden. - Opferhilfeorganisationen
Organisationen wie der WEISSE RING stehen Betroffenen kostenlos zur Verfügung. Auf den Webseiten www.odabs.org und www.gghglkh.de/das-netzwerk/ finden sich weitere Beratungsstellen und Ansprechpartner. - Rechtsberatung
Es kann hilfreich sein, sich juristischen Beistand zu holen. Der WEISSE RING stellt hierfür einen Beratungsscheck für ein erstes Gespräch beim Anwalt aus. - Psychologische Hilfe
Betroffene sollten gegebenenfalls psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen. Auch hier kann der WEISSE RING die Finanzierung einer Erstberatung übernehmen. - Opferentschädigung
Sollten Betroffene physische oder psychische Schäden erlitten haben, können sie Unterstützung gemäß dem Sozialgesetzbuch XIV beantragen. Der WEISSE RING hilft bei der Antragstellung und berät in allen Fragen rund um Opferentschädigung.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Betroffene und Zeugen von Partnerschaftsgewalt die zahlreichen Hilfsangebote nutzen. Niemand sollte das Gefühl haben, in einer ausweglosen Situation zu sein – es gibt immer Unterstützung, um einen Weg aus der Gewalt zu finden und die eigene Sicherheit zu gewährleisten.
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Hier erhalten Sie Hilfe
Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind und Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS mit Rat und Tat zur Seite!
So erreichen Sie den WEISSEN RING im Landkreis Harburg:
Tel.: 0151 551 647 33
E-Mail: harburg-kreis@mail.weisser-ring.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
https://harburg-kreis-niedersachsen.weisser-ring.de/[/b]
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