Angebliche Unfallflucht war nicht nachweisbar
Winsen: Führerschein im Gericht zurückbekommen
thl. Winsen. Die Anklage wog schwer: Sebastian S. (41) aus Schwerin soll im Oktober 2020 auf der A7 in Höhe Toppenstedt mit seinem Transporter ein anderes Fahrzeug rechts überholt haben, vor ihm eingeschert sein und dadurch einen Unfall verursacht haben. Anschließend sei S. geflüchtet - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Erst sollte das Verfahren mit einem Strafbefehl beendet werden, doch dagegen legte der Angeklagte Widerspruch ein, sodass es jetzt zu einer Verhandlung am Amtsgericht Winsen kam.
Der Geschädigte, ein 27-jähriger Makler, sagte als Zeuge aus. Er selbst sei auf der linken Spur gefahren. Plötzlich sei der Transporter rechts an ihm vorbeigezogen und direkt vor ihm eingeschert, um ein anderes Auto zu überholen. "Dabei touchierte mich der Wagen des Angeklagten. Ich konnte gerade noch ein Schleudern in die Leitplanke verhindern", sagte er aus. Ob es aber tatsächlich eine Berührung zwischen dem Transporter und Mercedes gegeben hatte, konnte der Zeuge nicht mit Sicherheit sagen. Fakt sei aber, dass sein Pkw vorne rechts einen Schaden hatte. Er habe den Transporterfahrer per Handzeichen aufgefordert, auf den nächsten Parkplatz zu fahren. Doch dieser habe "nur dreckig gelacht und ist weitergefahren".
Das Problem: Die Polizei hatte den flüchtigen Sprinterfahrer schnell ausfindig gemacht, allerdings an dessen Fahrzeug keinerlei Beschädigungen festgestellt.
Da es auch keine weiteren Zeugen des Vorfalls gab, wurde Sebastian S. am Ende freigesprochen und bekam noch im Gerichtssaal seinen Führerschein zurück.
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.