Angeklagter soll in 15 Fällen Kinder schwer sexuell missbraucht haben / Lange Haftstrafe droht
Winsen: "Hör auf, das tut weh", schrie das Kind
thl. Lüneburg. Der Vorwurf wiegt schwer: Matthias S. (53) aus Uelzen soll im Zeitraum von September 2006 bis April 2008 sowie im Juli 2017 und im April 2019 in Winsen und anderen Orten in insgesamt 15 Fällen ein Kind sexuell missbraucht haben. Dafür muss er sich seit Montag vor dem Lüneburger Landgericht verantworten.
Gleich drei Verteidiger - einer reiste extra aus Düsseldorf an - leistet sich der Angeklagte. Offenbar in der Hoffnung, dass diese ihn herausboxen. Denn im Falle einer Verurteilung wartet eine lange Haftstrafe auf den Angeklagten. Nach einer Anfrage eines Verteidigers auf eine mögliche Verständigung im Vorwege, machte die Staatsanwaltschaft deutlich, dass sie von einer Haftstrafe zwischen zehn und elf Jahren ausgehe. Zudem könne man über eine Sicherungsverwahrung nachdenken, hieß es.
Das Verständigungsgespräch - im Volksmund auch als Deal oder Kuhhandel bezeichnet - fand dann zu Beginn des Prozesses statt. Das Ergebnis: Im Falle eines umfangreichen und glaubwürdigen Geständnisses aller 15 angeklagten Taten stellte das Gericht eine Strafe zwischen neun Jahren und neun Monaten sowie zehn Jahren und neun Monaten in Aussicht. "Sollten Sie sich darauf nicht einlassen, oder wir bekommen Zweifel an Ihrer Aussage, sind wir an die Abmachung nicht mehr gebunden", so der Richter. "In diesem Fall würde die Strafe, wenn die Vorwürfe sich bestätigen, deutlich höher ausfallen." Gleiches gelte für sein Verhalten in dem Verfahren. Damit spielte der Richter auf eine mögliche Vernehmung der Opfer an, da sich S. bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen hatte.
Matthias S. soll laut Anklage mehrmals die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, die zu Beginn zwölf Jahre alt war, schwer sexuell missbraucht haben, sie auch zum Oral- und Analverkehr gezwungen haben. Auch weitere Mädchen sollen ihm zum Opfer gefallen sein. "Als die Opfer ihm sagten 'Hör auf, das tut weh', bekamen sie vom Angeklagten zur Antwort 'Das kann gar nicht weh tun'. Danach führte er seine Tat weiter aus", las der Staatsanwalt aus der Anklageschrift vor. Bei einem Kind soll S. dessen Widerstandsunfähigkeit ausgenutzt haben.
Warum zwischen den angeklagten Taten mehrere Jahre liegen, blieb am ersten Verhandlungstag im Dunkeln. Seine letzte Tat wurde Matthias S. allerdings zum Verhängnis. Im Winsener Freizeitbad vollzog er vor den Augen einer Neunjährigen exhibitionistische Handlungen und befriedigte sich selbst. Nachdem er als Täter ermittelt war, rückte die Polizei bei ihm an - Hausdurchsuchung. Dabei fanden die Beamten Videos der Taten. Matthias S. hat alle Missbräuche aufgenommen und archiviert.
• Matthias S. ist nicht auf den Vorschlag des Gerichts eingegangen, er bestreitet weiterhin die Taten. Jetzt müssen seine mutmaßlichen Opfer am 31. Juli vor Gericht aussagen.
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