Ab Mittwoch greift im Landkreis Harburg die 3G-Regel

Die 3G-Regel | Foto: Land Niedersachsen

thl. Winsen. Angesichts wieder gestiegener Corona-Infektionen gilt ab Mittwoch, 1. September, die sogenannte erweiterte 3G-Regel im Landkreis Harburg. "Bestimmte Bereiche sind damit nur für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen Corona geimpft sind, die genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können", erklärt Kreispressesprecher Andres Wulfes. Das habe der Landkreis am Dienstag in einer Allgemeinverfügung festgestellt, nachdem an fünf Werktagen die Inzidenz von 50 und damit der sogenannte Schwellenwert überschritten war. Mit der Allgemeinverfügung werden die Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen sind.
Die Ausweitung der 3G-Regel gilt für alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen. Dazu gehören beispielsweise Kinos, Theater, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen. Die 3G-Regel betrifft auch private Zusammenkünfte. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen.
Im gesamten Innenbereich der Gastronomie und für den Tourismusbereich, also beispielsweise Restaurants, Bars, Hotels und Pensionen, gilt ebenfalls die 3G-Regel. Wenn Gäste keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, müssen sie bei Beherbergungen bei Anreise sowie zweimal wöchentlich einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen.
Wer körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage, aber auch medizinische Dienstleistungen wie Physiotherapie oder Fußpflege in Anspruch nimmt, muss ebenfalls einen Nachweis vorlegen, dass er geimpft, getestet oder genesen ist. Gleiches gilt bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen.
Die Zutrittsbeschränkungen gelten auch für die Nutzung der Innenbereiche von Zoos, botanischen Gärten oder Freizeitparks. Ausnahmen gelten dort für sanitäre Anlagen und für geschlossene Räume, also Restaurants und Shops, wenn dort weniger als 25 Personen zusammenkommen.
Als geimpft gelten Personen, wenn seit der Zweitimpfung bzw. der Impfung mit Johnson & Johnson 14 Tage vergangen sind. Bei Getesteten darf das Ergebnis bei einem Antigentests (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Möglich ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht, der dann ebenfalls 24 Stunden lang gültig ist, falls das angeboten wird. Genesene sind Personen mit entsprechendem Nachweis der Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Die Corona-Zahlen für den Landkreis Harburg vom 30. August:

Die Inzidenzzahl lag am Montag bei 72,71 (+1,21 gegenüber Sonntag). Der Landkreis meldete 220 aktive Fälle (- 11) . Seit Ausbruch der Pandemie verzeichnete der Landkreis insgesamt 7120 Corona-Fälle (+5). Davon sind bislang 6.787 Personen wieder genesen (+17). Die Zahl der Corona-Toten bleibt bei 113.
448 Personen befinden sich in Quarantäne. Von den Infizierten liegen fünf im Krankenhaus, eine Person wird auf der Intensivstation behandelt.

Das sind die Corona-Zahlen am Montag, 30. August, in den einzelnen Kommunen:

Stadt Buchholz: Inzidenzwert: 65,44 (65,4 am Vortag),

Samtgemeinde Elbmarsch: Inzidenzwert: 15,53 (15,5),

Samtgemeinde Hanstedt: Inzidenzwert: 13,5 (13,5),

Samtgemeinde Hollenstedt: Inzidenzwert: 34,16 (34,2),

Samtgemeinde Jesteburg: Inzidenzwert: 161,52 (161,5),

Gemeinde Neu Wulmstorf: Inzidenzwert: 89,38 (84,7),

Gemeinde Rosengarten: Inzidenzwert: 117,03 (109,7),

Samtgemeinde Salzhausen: Inzidenzwert: 55,18 (55,2),

Gemeinde Seevetal: Inzidenzwert: 151,48 (149,1),

Gemeinde Stelle: Inzidenzwert: 35,38 (35,4),

Samtgemeinde Tostedt: Inzidenzwert: 41,34 (37,6),

Stadt Winsen: Inzidenzwert: 34,06 (37).

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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