Inzidenz unter 35 im Landkreis Harburg
Aufhebung von Click & Meet und der Testpflicht im Einzelhandel

Foto: Fotolia / Thaut Images

Inzidenzwert unter 50: Testpflicht im Einzelhandel aufgehoben / Maskenpflicht bleibt

(sv). Für einen Besuch im Einzelhandel ist im Landkreis Harburg ab Dienstag, 25. Mai, kein vorheriger negativer Schnelltest mehr nötig, weil die Inzidenz im Landkreis seit mehr als fünf Tagen unter 50 liegt und die Testpflicht somit entfällt. Die Einhaltung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots ist weiterhin erforderlich. 
Alle Bürger im Landkreis Harburg werden weiterhin gebeten, vor einem Einkaufsbummel freiwillig einen kostenlosen Schnelltest zu machen um, Infektionen früh zu erkennen und eine Weiterübertragung des Coronavirus zu verhindern. In anderen Lebensbereichen wie Museen und in der Außengastronomie sieht die niedersächsische Corona-Verordnung aufgrund einer längeren Aufenthaltsdauer zunächst noch eine Testpflicht vor. Die allgemeine Maskenpflicht bleibt unabhängig von der Inzidenz bestehen – sie bildet gemeinsam mit den Abstands- und Hygieneregeln auch in den kommenden Monaten einen wichtigen Baustein für den gegenseitigen Schutz vor dem Virus.

Landkreis Stade hebt ab Donnerstag (27. Mai) Testpflicht im Einzelhandel auf

Inzidenzwert unter 35: Kein Click & Meet mehr / Treffen von zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt

Da sich der Inzidenzwert außerdem seit sieben Tagen stabil unter 35 hält, entfallen ab Mittwoch, 26. Mai, die Quadratmeterbeschränkungen für die Kundenanzahl in Einzelhandelsgeschäften.
Einzelhandelsgeschäfte, dazu gehören auch Outlet-Center und Verkaufsstellen in Einkaufscentern, müssen die maximale Kundenanzahl, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten darf, nicht mehr auf Basis der Größe ihrer Verkaufsfläche begrenzen. Betreiber von Einzelhandelsgeschäften müssen weiter mit einem Hygiene-Konzept dafür sorgen, dass die allgemeine Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln in ihren Geschäften eingehalten werden. Das Click & Meet-System ist aber nicht länger von Nöten.
Ab Mittwoch sind damit auch wieder Treffen von maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden hierbei nicht mit einberechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Ebenfalls nicht eingerechnet werden Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Personen, die nicht im Landkreis Harburg leben, dürfen an diesen Treffen nur dann teilnehmen, wenn in ihrer Kommune die gleichen Regelungen gelten.

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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