Bittere Pille für Dr. Tatjana Rusch - Gericht lehnt Eilantrag ab
thl. Stelle. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat den Eilantrag von Tierärztin Dr. Tatjana Rusch aus Stelle, mit dem sich diese gegen die durch den Landkreis Harburg verfügte Untersagung des Betriebes einer tierheimähnlichen Einrichtung (Fundtierstelle) in Stelle wandte, abgelehnt (Az. 6 B 16/17).
Mit ihrer dagegen erhobenen Klage (Az. 6 A 22/17) - über die noch nicht entschieden ist - sowie dem am 23. Februar gestellten Eilantrag gegen die durch den Landkreis angeordnete sofortige Vollziehung macht die Antragstellerin geltend, dass es sich bei der von ihr betriebenen Fundtierstelle nicht um eine genehmigungspflichtige tierheimähnliche Einrichtung, sondern um einen untergeordneten Teil ihrer Tierarztpraxis handele.
Dem ist die Kammer nicht gefolgt. Die Untersagung sei zu Recht erfolgt, da es sich bei der von der Antragstellerin betriebenen Fundtierstation um eine tierheimähnliche Einrichtung handele und die Antragstellerin nicht über die dafür erforderliche tierschutzrechtliche Erlaubnis verfüge, heißt es seitens des Gerichtes. Angesichts des räumlichen Umfangs und der erheblichen Zahl von 169 Fundtieren in drei Quartalen im Jahr 2016 könne die Fundtierstelle auch nicht als bloßer Anhang zur Tierarztpraxis angesehen werden. Der Betrieb der tierheimähnlichen Einrichtung sei auch nicht offensichtlich genehmigungsfähig, da die Räumlichkeiten nach den Feststellungen des Landkreises sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gegenwärtig nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügten.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.