Landkreis Harburg
Blauzungenkrankheit befällt Rinder in Tostedt und der Elbmarsch

Bei jeweils einem Tier aus Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch wurde das Blauzungenvirus nachgewiesen - Symbolbild | Foto: Landwirtschaftskammer / archiv
  • Bei jeweils einem Tier aus Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch wurde das Blauzungenvirus nachgewiesen - Symbolbild
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Wie vom Landkreis Harburg erwartet, ist die Blauzungenkrankheit nun auch hier ausgebrochen. Jeweils ein Tier aus Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch wurde bei Routineuntersuchungen positiv auf das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) getestet.

Krankheit ist für Menschen ungefährlich

Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Die BT ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Wiederkäuer wie Schafe, Rinder oder Ziegen, Wildwiederkäuer wie Reh-, Rot- oder Damwild, aber auch sogenannte Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas betrifft. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, die sogenannten Gnitzen.

Da das Virus nun offenbar den Landkreis Harburg erreicht hat, empfiehlt das Kreisveterinäramt allen Haltern gefährdeter Tiere dringend, sich unverzüglich mit ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt in Verbindung zu setzen. In den meisten Fällen wird dieser eine Impfung und eine Behandlung der Tiere mit sogenannten Repellentien, die Gnitzenstiche verhindern, empfehlen und durchführen.

Gegen die Krankheit steht derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union zur Verfügung. Das Land Niedersachsen hat die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Impfstoffe sollen die Verbreitung des Virus vermindern und die klinischen Symptome bei den Tieren verringern oder ganz verhindern. Die nachgewiesenen Kosten in Höhe von maximal drei Euro für den Impfstoff zur Grundimmunisierung bei Schafen und Ziegen übernimmt die Tierseuchenkasse Niedersachsen als Härtefallbeihilfe. Gleichzeitig zahlt die Tierseuchenkasse keine Entschädigung für ungeimpfte Tiere, die an der Blauzungenkrankheit sterben.

Erkennen kann man die Blauzungenkrankheit an typischen Symptomen, die etwa eine Woche nach der Infektion auftreten:

  • erhöhte Körpertemperatur,
  • Apathie und Absonderung von der Herde,
  • Schwellung der bläulich-geröteten Mundschleimhäute und der Zunge („Blaue Zunge“) sowie dadurch vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul.
  • Infizierte weibliche Tiere erleiden häufiger Fehlgeburten.

Erhöhte Sterblichkeit bei Schafen

Besonders bei Schafen kommt es durch die Infektion zu einer höheren Sterblichkeit, andere Wiederkäuer erkranken weniger schwer. Bei Rindern treten als zusätzliche Symptome Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien, Ablösungen der Schleimhäute im Zungen- und Maulbereich sowie Blasen am Kronsaum auf. Die Tiere geben weniger Milch und nehmen langsamer Gewicht zu.

Durch das Grassieren der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen, ein erster Fall wurde im Herbst 2023 im Landkreis Ammerland festgestellt, hat das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit verloren. Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist deshalb nur unter strengen Auflagen möglich.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de/blauzungenkrankheit und des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Sämtliche Fälle der BT müssen dem Kreisveterinäramt gemeldet werden unter Tel. 04171 - 693466, E-Mail: veterinaerdienst@LKHarburg.de.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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