Landkreis und Polizei schließen Kooperationsvereinbarung
Das Wohl von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt
thl. Winsen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, vor Misshandlung und Gewalt geschützt zu werden. Wenn es notwendig ist, dass staatliche Institutionen eingreifen, um eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, ist es wichtig, Rahmenbedingungen vorzufinden, die die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen so effektiv und effizient wie nur möglich machen.
Zu diesem Ziel haben der Landkreis Harburg und die Polizeiinspektion Harburg jetzt eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. "Unser Jugendamt und die Polizei arbeiten bereits seit Jahren gut und vertrauensvoll zusammen“, erklärt Landrat Rainer Rempe. "Mit der jetzigen Vereinbarung sollen die Rahmenbedingungen dieser Zusammenarbeit ausdrücklich festgeschrieben werden.“ Thomas Meyn, Leiter der Polizeiinspektion Harburg, ergänzt: "Es ist für beide Seiten sehr wichtig, die jeweiligen Aufgaben und Arbeitsweisen zu kennen und auch zu wissen, wo möglicherweise Grenzen bestehen. Im Mittelpunkt steht dabei ganz klar das Wohl der Kinder und Jugendlichen.“
Die Kooperationsvereinbarung setzt sich zum Ziel, eine dauerhaft, strukturierte und professionelle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt sicherzustellen. Beiden Seiten ist dabei bewusst, dass ihre gesetzlichen Aufträge verschieden sind. Gemeinsame Schnittstelle ist aber ganz klar der Auftrag zur Gefahrenabwehr für Opfer und den sie umgebenden Personenkreis. So steht auf der einen Seite der größtmögliche Schutz für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen, auf der anderen Seite die Strafverfolgung und die damit verbundene Verhinderung weiterer Gewalt- oder Missbrauchshandlungen. Grundlage für eine gelingende Kooperation ist unter anderem ein direkter Draht zwischen Jugendamt und Polizei. "Für uns ist ein wesentlicher Punkt, dass es auf beiden Seiten feste Ansprechpersonen als Kooperationsbeauftragte gibt und wir klare Kommunikationsstrukturen schaffen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Arbeitsgrundlagen, Abläufe und Kompetenzen der jeweils anderen Seite zu kennen“, erklärt Katrin Richter-Fuss, Leiterin des Jugendamtes
Als konkrete Maßnahme ist unter anderem ein regelmäßiges Arbeits- und Netzwerktreffen sowie Fortbildungen geplant. Die Treffen werden sowohl in einem festen Turnus als auch kurzfristig stattfinden, wenn akute Sachverhalte es erfordern. Auch praktische Abläufe wie die Gewährleistung sicherer Meldeketten sind in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Koordiniert werden sollen außerdem Opferschutzmaßnahmen, um ein möglichst kindgerechtes Strafverfahren zu gewährleisten.
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