Fahrlässige Kündigung? - Elbmarscher Verwaltungschef droht womöglich Disziplinarverfahren
ce. Elbmarsch. Hat die Samtgemeinde Elbmarsch bei der Entlassung ihrer Jugendpflegerin grob fahrlässig gehandelt? Diese Anfrage hat die Ratsgruppe Grüne/Piraten an die Kommunalaufsicht des Landkreises Harburg gestellt. Im Kreishaus wird jetzt ermittelt, ob gegen Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird und ob er gar um seinen Job bangen muss.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr entließ die Samtgemeinde ihre seit 2007 beschäftigte Jugendpflegerin. "Unregelmäßigkeiten bei Arbeitszeiten und Kostenabrechnungen" seien der Grund gewesen, erklärt Verwaltungschef Rolf Roth im Gespräch mit dem WOCHENBLATT. Die Entlassene zog vor das Arbeitsgericht Lüneburg, das entschied, dass die Samtgemeinde ihr eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro zahlen muss.
"Wir wollen nun wissen, ob durch die Abfindungssumme und die Verfahrenskosten für die Samtgemeinde ein hoher finanzieller Schaden entstand und - falls ja - wer dafür haftbar zu machen ist", präzisiert Dörte Land, Sprecherin der Gruppe Grüne/Piraten, gegenüber dem WOCHENBLATT die Frage an die Kommunalaufsicht.
"Unser Rechtsbeistand hat aus meiner Sicht suboptimal gearbeitet. Sonst hätte womöglich eine niedrige Abfindung gezahlt werden müssen", räumt Rolf Roth ein. Gleichwohl habe der Samtgemeindeausschuss davon abgesehen, gegen das Gerichtsurteil in Berufung zu gehen. "Ich habe den Rat über alle Entscheidungen bezüglich der Entlassung der Jugendpflegerin informiert. Daher trifft mich die Anfrage an den Landkreis sehr", so Roth.
Die von der Kommune als Abfindung gezahlten 25.000 Euro hätten sich "relativiert". Die Jugendbeauftragte sei Ende September gekündigt worden. Der Gerichtsprozess habe im Dezember begonnen, und nach dem Urteil habe man die Einspruchsfrist wahren müssen. "Erst nach etwa einem halben Jahr konnten wir die Stelle wieder besetzen und mussten bis dahin kein Geld dafür ausgeben", so Roths Rechnung.
Er hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der derzeit die Samtgemeinde-Unterlagen zum Rechtsstreit mit der Jugendpflegerin prüft. "Ich bin der Meinung, dass ich mir nichts vorwerfen lassen muss. Wenn man mir etwas anderes beweist, stehe ich dazu", so der Verwaltungschef. "Als Konsequenzen wären dann eine Geldstrafe oder auch die Suspendierung vom Dienst möglich."
- Die Vorermittlungen bezüglich des Disziplinarverfahrens stehen auch auf der Tagesordnung in der Sitzung des Elbmarscher Samtgemeinderates, die am Dienstag, 20. Juni, um 19.30 Uhr im "Marschachter Hof" (Elbuferstraße 113) stattfindet.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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