Fünf neue Schnelltest-Zentren in Winsen
Stadt und DRK leisten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie
thl. Winsen. Als Maßnahme des Gesundheitsschutzes der Bürger sowie als Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen in einer Kooperation der Stadt mit dem DRK-Kreisverband Harburg-Land insgesamt fünf Schnelltest-Zentren in Winsen eingerichtet werden und möglichst schon Ende dieser Woche ihren Betrieb aufnehmen.
Ein zentrales Testzentrum ist auf der Bleiche geplant. In den Dorfgemeinschaftshäusern Borstel und Stöckte sowie in den Schützenhäusern Luhdorf und Pattensen sollen jeweils lokale Nebenstellen mit ausgewählten Öffnungszeiten an den Start gehen.
Die Abstimmungen und Vorbereitungen dafür laufen derzeit auf Hochtouren. Die Kooperationspartner sind dabei, offene Fragen zu klären und die Einzelheiten zu konkretisieren.
An den eingerichteten Stationen sollen sich die Winsener kostenlos auf COVID-19 testen lassen können. "Mehr Tests bedeuten mehr Sicherheit", erklärt Bürgermeister André Wiese (CDU). "Das gilt für jeden persönlich, aber auch für die Umsetzung der verschiedenen Öffnungsschritte. Ich bin den Ärzten, Apothekern und allen anderen dankbar, die Schnelltestungen hier in Winsen anbieten. Um ein möglichst flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot zu haben, sind gleichzeitig weitere Einrichtungen unerlässlich."
Die zentrale Teststation auf der Bleiche wird voraussichtlich montags bis samstags sowohl im "Drive in"-Format (mit einer Testung im Auto) wie auch als "To go"-Einrichtung (mit einer Testung in einer der errichteten Kabinen) betrieben. Die genauen Öffnungszeiten stehen noch nicht fest. Auch noch nicht für die Stationen in den Winsener Ortsteilen, wo jeweils an zwei Tagen, einmal vormittags und einmal nachmittags, eine Testmöglichkeit eingeräumt werden soll.
In der ersten Zeit bedarf es nach dem bisherigen Konzept zur Schnelltestung keiner vorherigen Terminvereinbarung. Die Auswertung einer Erprobungsphase wird dann zeigen, ob es dabei bleibt. Auf einen kostenlosen Test einmal pro Woche räumt die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums allen Bürgern einen Anspruch ein. Der soll erfüllt werden. In allen kommunalen Zentren wird dabei von den geschulten Kräften des DRK ein professioneller Schnelltest mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs bei jeder und jedem durchgeführt, wenn sie oder er keine typischen Krankheitssymptome einer COVID-19-Erkrankung aufweist.
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