Landkreis Harburg
Im Sommer und im Winter pfui - dauernd Ärger wegen der Biotonne

- Trotz geschlossenem Deckel wird die Biotonne im Sommer zur Brutstätte von Maden
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Im Sommer von ekligen Fliegenmaden bevölkert, im Winter wegen festgefrorenem Müll nicht ordentlich entleert. Dazu immer wieder Unkenntnis und Missverständnisse bei der Befüllung: Die im April 2019 im Landkreis Harburg eingeführte Biotonne, die der Kreistag im Oktober 2015 beschlossen hatte, sorgt vielfach für Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Allerdings ist die Bioabfalltonne seit Januar 2015 gesetzlich verpflichtend gemäß dem "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen", wie der sperrige Name des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Amtsdeutsch heißt. Der Landkreis Harburg beantwortet auf WOCHENBLATT-Anfrage, was gegen Einfrieren und Maden hilft. Die Erkenntnis: Wer beides nicht will, muss eine Menge Arbeit in die "Wartung" der Biotonne investieren.
WOCHENBLATT: Was hilft gegen Einfrieren und deshalb nur teilweise Entleerung der Biotonne?
Landkreis:
- Feuchte Bioabfälle antrocknen lassen oder in eine Lage Zeitungspapier einschlagen, um ggf. Feuchtigkeit aufzusaugen (kein Farb-/Hochglanzpapier).
- Biomüll, bevor er in die Tonne gegeben wird, für circa eine Stunde rausstellen; abgekühlter oder angefrorener Bioabfall friert weniger in der Tonne fest.
- Den Boden der Biotonne mit einigen Lagen oder geknülltem Zeitungspapier ausstatten. Aber: Die Biotonne ist nicht für die Altpapierentsorgung vorgesehen.
- Kurz vor Entleerung der Biotonne mit einem Spaten durch seitliches Herunterfahren an den Innenwänden der Tonne die Bioabfälle behutsam lösen. Vorsicht, bei starkem Frost wird der Kunststoff spröde und die Tonne kann bei zu starken Schlägen beschädigt werden.
- Weitere Tipps zur Biotonne im Winter gibt es unter: www.wirfuerbio.de/die-biotonne-im-winter/
WOCHENBLATT: Gibt es ein Mittel gegen den Maden-Befall im Sommer?
Landkreis:
- Bereits in der Küche sollte verhindert werden, dass Fliegen ihre Eier auf den Küchenabfällen ablegen. Die Abfälle sollten daher am Besten in verschließbaren Behältern gesammelt und täglich in die Biotonne entleert werden.
- Der Deckel der Biotonne sollte immer geschlossen bleiben: bereits durch kleine Spalte können Fliegen zur Eiablage hineingelangen.
- Nach der Leerung kann eine Lage zerknülltes Zeitungspapier am Boden der Biotonne Feuchtigkeit binden. Frischen Gras- und Grünschnitt etwas antrocknen lassen, bevor er in die Tonne kommt. Den Inhalt der Biotonne immer wieder mit einzelnen Schichten Strauchschnitt oder Holzeinstreu auflockern. Bitte aber keine mit Kot oder Urin verschmutzte Einstreu oder Katzenstreu in die Biotonne geben.
Bei Madenbefall: Maden sind grundsätzlich nichts Schlimmes, viele empfinden sie jedoch als eklig. Damit Madenbefall nicht dazu führt, dass im Sommer keine wertvollen Bioabfälle mehr in der Tonne landen, hier ein paar Ideen, wie man diese wieder loswerden kann:
- Die Feuchtigkeit in der Biotonne durch die Zugabe von z.B. Algenkalk oder Gesteinsmehl (aus dem Gartenfachhandel oder Baumarkt) binden.
- Alternativ den oberen Tonnenrand mit Essigwasser oder reinem Essig einstreichen, um Maden zu vergrämen.
- Wer keinen Ekel verspürt, kann die Larven auch sammeln und verkaufen. Sie sind für eine Vielzahl von Reptilien, Fischen und Raubinsekten begehrte Nahrung und werden von Tierhaltern gern abgenommen. Auch heimische Vögel lieben dieses „Lebendfutter“ und bedienen sich gern direkt aus der Tonne an den Maden. Um allerdings keine ungebetenen Gäste, wie Marder oder Ratten anzulocken, die von Maden bevölkerte Tonne nur ein bis zwei Stunden am frühen Morgen offenstehen lassen und sie dann wieder dicht verschließen.
- Die Biotonne nach der Leerung regelmäßig ausspülen oder reinigen lassen, um auch die hängengebliebenen Larven und Eier zu entfernen.
Fehlbefüllung der Biotonne
Trotz Berichten in den Medien und Info-Broschüren werden viele Menschen noch immer Abfälle in die Biotonne, die dort nicht hineingehören - sei es aus Unwissenheit, Bequemlichkeit oder Ignoranz.
Bioabfall
Als Bioabfall bezeichnet man Abfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch biologische Verfahren – z. B. Kompostierung, Vergärung oder direkte Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen – verwertet werden können.
Typische Bioabfälle sind Garten- und Parkabfälle, Kleintierstreu (Kleinmengen) und rohe oder zubereitete Speiseabfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Darüber hinaus zählen eine Vielzahl von Abfällen aus Landwirtschaft und Industrie, die mit biologischen Verfahren verwertet werden können, zu den Bioabfällen.
Das gehört in die Biotonne
Küchenabfälle:
- Obst- und Gemüsereste
- rohe und gekochte Essensreste
- Kaffeefilter und Kaffeesatz, Teebeutel und Teesatz
- Milchprodukte ohne Verpackung
- Brot und Brötchen
- Eierschalen
- Fleischabfälle und Knochen
- Fischabfälle und Knochen
Gartenabfälle:
- Grasschnitt
- Laub und Wildkräuter
- Pflanzenreste
- Schnittblumen
- Topfpflanzen mit Ballen
Sonstiges:
- Haare und Federn
- kleine Mengen Kleintierstreu aus Holzspänen, Stroh und Heu
Das gehört nicht in die Biotonne
- Müllbeutel und Plastiktüten
- Erde und Steine
- Hunde- und Katzenkot (Hausmülltonne)
- Katzenstreu (Hausmülltonne)
- Kehricht und Staubsaugerbeutel (Hausmülltonne)
- Windeln (Hausmülltonne)
Von der Biotonne auf den Teller
Warum Zigarettenkippen nichts im Biomüll zu suchen haben
Liebe Leserinnen und Leser, vor Kurzem berichtete mir ein aufmerksamer Leser von einem Fund, der ihn nachdenklich stimmte: In seiner Biotonne entdeckte er den Inhalt eines Aschenbechers, gefüllt mit Zigarettenkippen. Dieser Vorfall wirft ein wichtiges Thema auf, das uns alle betrifft: die korrekte Trennung unseres Abfalls und die Auswirkungen von Fehlwürfen auf unsere Umwelt und Gesundheit. Die Biotonne ist für organische Abfälle vorgesehen, die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen zu...
Das gilt für Grünabfälle
Holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt sollten nicht in die Biotonne gegeben werden.
Gartenabfälle werden regelmäßig alle vier Wochen eingesammelt. Außerdem können Kleinmengen Gartenabfälle (bis 1.000 Liter pro Anlieferer und Öffnungstag) kostenlos auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden. Größere Mengen sind kostenpflichtig. Allerdings verkauft der Landkreis auch den gewonnenen Kompost und erläutert dazu:
"Durch die Einnahmen aus dem Kompostverkauf werden lediglich die Verarbeitungskosten für den Grünschnitt reduziert, ein Gewinn wird hierdurch nicht erzielt.
Bevor aus dem Grünschnitt Kompost wird, sind viele Verarbeitungsschritte notwendig, die natürlich Kosten verursachen, beginnend mit dem Betrieb der Entsorgungsanlagen und den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Grünabfälle werden geschreddert, Störstoffe entfernt und die Kompostmieten mehrfach umgesetzt, um eine gleichmäßige Belüftung und Temperaturverteilung zu erreichen. Durch dieses Verfahren wird auch verhindert, dass bei der Kompostierung klimaschädliches Methan entsteht. Vor dem Verkauf wird die Komposterde mindestens einmal abgesiebt. Zusätzlich fallen im Zuge der Qualitätssicherung Kosten für die Laboruntersuchungen und Überwachung an."
Übrigens: Über die Kompostherstellung und viele andere spannende Themen rund um Abfallvermeidung und -verwertung informiert der Landkreis Harburg im Rahmen eines Tages der offenen Tür auf dem Kompostplatz Drage am 24. Mai 2025. Der erste Tag der offenen Tür 2023 auf dem Kompostplatz in Tostedt war sehr ein großer Erfolg und sehr gut besucht.
Kompostierung auf dem eigenen Grundstück
Gartenabfälle und nicht zubereitete, pflanzliche Küchenabfälle können durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück umweltfreundlich verwertet werden!
Warum kompostierbare Plastiktüten
nicht in die Biotonne gehören
Im Handel sind kompostierbare Plastiktüten erhältlich, auf denen häufig auch mit dem Begriff "Bio" als Abkürzung für "biologisch" geworben wird. Doch auch wenn Bio drauf steht und es weniger eklig ist, Essensreste über solche Beutel zu entsorgen, sind die Tüten nicht wirklich bio. Diese dürfen weder in der Biotonne noch auf dem Komposthaufen landen.
Der Abbau von "biologisch abbaubaren" Kunststoffen erfolgt laut Landkreis nur unter Laborbedingungen. Die Verweildauer in Biogas- und Kompostwerken reicht nicht aus, um den vollständigen Abbau zu gewährleisten. Die Kunststoffreste kommen mit den Endprodukten aus den Anlagen, Kompost und Gärreste werden so mit Mikroplastik belastet und können nicht in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale informiert: "Kompostierbare Kunststoffe zersetzen sich nur vollständig bei einer Temperatur von über 60 Grad Celsius. Das ist lediglich in industriellen Kompostierungsanlagen der Fall. Bei vielen kompostierbaren Verpackungen dauert es mindestens zehn Wochen bis sie vollständig abgebaut sind. Gängiger Bioabfall dagegen benötigt nur sechs Wochen. Werden kompostierbare Kunststoffverpackungen in den heimischen Biomüll geworfen, wird dieser durch unvollständig zersetzte Kunststoffteilchen verunreinigt. Darüber hinaus entsteht beim Abbau der meisten Biokunststoffe kein wertvoller Humus, sondern lediglich Wasser und Kohlendioxid. Kompostierbare Plastiktüten sollten deshalb im Restmüll entsorgt werden."
Kein Problem stellen Papierbeutel und Zeitungspapier dar.
Müllgebühren
Sämtliche Abfalleinnahmen, die der Landkreis erzielt, fließen in den Abfallgebührenhaushalt. Darüber werden wiederum die Ausgaben für die Abfallentsorgung gegenfinanziert, etwa auch die kostenlose Grünabfallannahme bis zu einem Kubikmeter (diese „Freimenge“ hat der Landkreis Harburg 2022 verdoppelt und zuletzt zum 1. Januar 2024 auch den Beitrag für die Grünabfallsäcke und die Wertstoffschnüre für die ansonsten kostenfreie vierwöchige Grünabfallabholung auf 50 Cent pro Stück halbiert).
Der Landkreis verdient an den Einnahmen der Abfallwirtschaft keinen Cent. Je höher allerdings die Einnahmen etwa durch den Verkauf von Kompost oder die Vermarktung von Wertstoffen wie Altpapier ist, desto mehr könnten die Bürgerinnen und Bürger von gleichbleibenden oder in der Vergangenheit auch sinkenden Abfallgebühren profitieren, teilt die Kreispressestelle auf WOCHENBLATT-Anfrage mit.
Denn wie berichtet, hebt der Landkreis die Gebühren für die Restmüllentsorgung zum Januar 2025 um fast zwölf Prozent an.
Schluss mit der Jagd auf Gelbe Säcke:
Die Gelbe Tonne kommt 2026!
Die Gelbe Tonne löst den Gelben Sack als Sammelsystem für Leichtverpackungen ab dem 1. Januar 2026 ab. Die Dualen Systeme haben ihre Klagen gegen die Vorgaben der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg zurückgezogen (das WOCHENBLATT berichtete). Die wiederkehrenden Beschwerden zahlreicher Bürgerinnen und Bürger über den Mangel an Gelben Säcken oder deren Qualität werden dann sicherlich ein Ende haben. Und auch Fachgeschäfte und Einzelhandel müssen sich dann nicht mehr vor verzweifelten Menschen rechtfertigen, dass die Gelben Säcke mal wieder nicht verfügbar sind.
Derzeit werden Leichtverpackungen aus privaten Haushalten (Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Plastik und Verbundstoffen) ganz überwiegend in Gelben Säcken gesammelt. Nur in größeren Mehrfamilienhäusern stehen 1.100-Liter-Sammelbehälter zur Entsorgung von Verpackungsmüll zur Verfügung.
Die Kosten für das Sammeln und Verwerten von Verkaufsverpackungen ist in Deutschland privatwirtschaftlich und nicht öffentlich-rechtlich organisiert. Die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen aus Privathaushalten wird auch nach Einführung der Gelben Tonne weiter über Lizenzentgelte der Hersteller und sogenannte Inverkehrbringer finanziert. Wie bisher bezahlen alle Kundinnen und Kunden etwa beim Einkauf im Supermarkt über den Produktpreis auch die Verpackungsentsorgung. Eine separate Gebühr für die Gelben Tonnen wird nicht erhoben und ist vom Verpackungsgesetz auch nicht vorgesehen. Es bleibt ebenfalls dabei, dass die Sammlung und Verwertung nicht vom Landkreis Harburg beauftragt wird, sondern in den Händen der Dualen Systemen liegt. Gleiches gilt für die Verteilung der Gelben Tonnen zum Jahr 2026.
Ursprünglich hatte der Kreistag des Landkreises Harburg bereits Anfang Oktober 2021 den Wechsel vom Gelben Sack zur Gelben Tonne beschlossen. Nachdem die Dualen Systeme die Einführung der Gelben Tonne zunächst abgelehnt haben, hat die Kreisverwaltung eine Rahmenvorgabe erlassen, die die Dualen Systeme verpflichtet, Leichtverpackungen ab Januar 2023 über die Gelbe Tonne zu sammeln.
Zuvor hatte sich in einer Online-Umfrage der Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Einführung der Gelben Tonne ausgesprochen. Doch dann passierte erst einmal lange Zeit nichts: Drei Duale System hatten vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen die Vorgabe der Kreisverwaltung geklagt. Mittlerweile wurden alle Klagen wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgezogen. Stattdessen haben sich die Dualen Systeme mit dem Landkreis Harburg auf eine neue Systembeschreibung für die Sammlung von Verpackungsmüll geeinigt, die den Weg für die Gelbe Tonne ab 2026 freimacht. In einem nächsten Schritt werden die Dualen Systeme per europaweiter Ausschreibung einen Betreiber für das Sammeln, die Verwertung und de Entsorgung suchen. Die Kreisverwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger, sobald genauere Details zur Einführung der Gelben Tonne feststehen.
Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes haben die öffentlich-rechtlichen Träger der Abfallentsorgung (Landkreise und kreisfreie Städte) die Möglichkeit, bei der Wahl des Sammelsystems für Leichtverpackungen mit zu entscheiden. Notwendige Voraussetzung ist, dass die Sammlung der Leichtverpackungen effizient und wirtschaftlich erfolgt: Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, einen Großteil der Verpackungen einer hochwertigen werkstofflichen Verwertung zuzuführen, das heißt die Recyclingquote zu erhöhen. Für die Umsetzung der Sammlung sind aber nicht die Landkreise zuständig, sondern die Dualen Systeme.
Das gehört in Gelbe Säcke
- Metalle: Konserven, Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien
- Verbundstoffe: Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen
- Folien: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
- Flaschen: von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln
- Becher: Milchprodukte, Margarine etc.
- Schaumstoffe: Obst- und Gemüseschalen sowie andere geschäumte Verpackungen
ACHTUNG: Die Gelbe Tonne ist keine Wertstofftonne. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen weiterhin zwischen Verpackungen (Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne) und Nichtverpackungen (Restmüll) unterscheiden. Das bedeutet, dass sonstige Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe, die keine Verpackungen sind, nicht in die Gelbe Tonne gehören!
Auf ein Wort: Gesetz hat Ziel verfehlt
Das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen", das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz, sollte eigentlich ursprünglich zur Abfallvermeidung beitragen. Dieses Ziel wurde mit dem Gesetz verfehlt! Jetzt ist nur noch von einer möglichst hohen Recyclingrate die Rede.
Tatsächlich aber werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu gezwungen, sich bei einer gleich bleibenden bzw. sogar steigenden Verpackungsmenge immer weitere bunte Tonnen aufs Grundstück zu stellen und die (zum Teil stinkenden) Abfälle zuvor in der Wohnung zu trennen. Wohlgemerkt: Abfälle, für die die Konsumenten nicht verantwortlich sind. Aber es ist ja einfacher, die Bürgerinnen und Bürger zu gängeln und sie mit Einnahmen für die wachsende Anzahl von Tonnen zu belasten, statt den Verursachern entsprechende Auflagen zur Verpackungsminimierung zu machen.
Müllvermeidung sollte bei Erzeugern und im Handel beginnen.
Da die Verbraucher die Entsorgung der Verpackung, zum Beispiel über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne gleich mit bezahlen, gibt es für die Unternehmen allerdings keinen Anreiz, weniger Abfall zu produzieren.
Bianca Marquardt




Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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