Kein Viagra auf Kassenkosten
thl. Winsen. Weil bei ihm "tote Hose" herrschte, ließ sich ein Winsener (64) von seinem Arzt Viagra verschreiben und wollte die Kosten für die kleinen blauen Pillen von seiner privaten Krankenkasse erstattet haben. Diese lehnte aber mit den Hinweis ab, dass es sich bei dem Versicherten um altersbedingte Erektionsstörungen handele, die nicht durch eine Krankheit hervorgerufen werden. Übersetzt: Die Kasse wollte nicht für das private Vergnügen des Mannes aufkommen. Denn: Ein solcher Anspruch ist in der gesetzlichen Krankenversicherung seit einigen Jahren per Gesetz ausgeschlossen und private Krankenkassen haben nur Aufwendungen für die Behandlung von Krankheiten, nicht aber für Nähr- und Stärkungsmittel zu erstatten. Trotzdem reichte der Winsener Klage ein.
Jetzt beschäftigte sich Amtsgerichtsdirektor Albert G. Paulisch mit diesem "harten" Fall - und wies die Klage ab. Begründung: Ab einem gewissen Alter haben mehr als ein Drittel der Männer deutliche Leistungseinschränkungen. Selbst wenn der Kläger auch im relevanten Zeitraum wegen der Erektilen Dysfunktion in seinem psychischem Wohlbefinden eingeschränkt gewesen sein sollte, so bedeutet das nicht, dass ein Versicherungsnehmer, der sich mit einschränkenden Veränderungen seines Alters nicht abfinden kann oder will, der insbesondere meint, dass er bei einer neuen Partnerin eine altersbedingte sexuelle Leistungseinschränkungen nicht hinnehmen möchte, dieses als „Krankheit“ zulasten der privaten Versicherungsgemeinschaft kompensieren darf. Denn ist es nicht Aufgabe der Versicherungsgemeinschaft, ihm zu körperlichen Fähigkeit zu verhelfen, die er (ohne medikamentöse Hilfe) altersbedingt nicht mehr hat." Das ist wie mit Autos. Bei einem zwölf Jahre alten Auto hätte man nie denselben Erwartungshorizont wie bei einem zwei Jahren alten Fahrzeug", so Paulisch. "Und einem 60-Jährigen, der sich darüber grämt, nicht so sexy und verführerisch zu sein wie 30-Jähriger, würde man auch anraten, die andersartigen Schönheiten des Alters zu genießen und ihm nicht etwa Schönheitsoperationen zu Lasten der Versichertengemeinschaft bezahlen."
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