Keine Handhabe für Sperrgebietsverordnung
Behörden beobachten "Love-Mobile" aber weiterhin
thl. Lüneburg. Die Polizeidirektion Lüneburg hat derzeit keine rechtlichen Voraussetzungen zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung zum Nachteil so genannter "Love-Mobils". Darüber waren sich die Teilnehmer des zweiten "Runden Tisches" zum Thema "Ausübung der Prostitution im öffentlichen Raum" einig. Grund: Die Vertreter der betroffenen Landkreise und Gemeinden sehen derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. Zwar gebe es gelegentlich mal Beschwerden, jedoch hätte ein Einschreiten nach Baurecht oder Wald- und Landschaftsschutzrecht die Gefahr eines Verdrängungseffektes. Man wolle die Situation aber auch 2014 weiter beobachten. Ein als "Love-Mobil" genutztes Wohnmobil
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