Garstedt
Klage gegen die Feuerwehr
Bürger verklagt Retter, weil diese angeblich bei Löscharbeiten sein Auto beschädigt haben
thl. Garstedt. Das hat es bisher wohl nur selten gegeben: Ein Mann aus Garstedt hat gegen die Samtgemeinde Salzhausen geklagt, weil die Feuerwehr bei einem Löscheinsatz angeblich seinen Pkw beschädigt hat.
Die Vorgeschichte: Im November 2016 brannte ein Kühlschrank, der an der Rückseite einer Doppelgarage in der Straße Heidering in Garstedt stand (das WOCHENBLATT berichtete). Die Feuerwehr rückte an, löschte und suchte die Garage per Wärmebildkamera nach eventuellen Glutnestern ab. Im Laufe des Einsatzes kam es zu einer leichten Beschädigung des in der Garage untergestellten Pkw.
Die anfallenden Reparaturkosten sowie eine Wertminderung in Gesamthöhe von 1.000 Euro wollte der Geschädigte von der Samtgemeinde als Dienstherr der Retter ersetzt haben. Doch die verweigerte die Zahlung. "Die Feuerwehr hat professionell gearbeitet, ihr ist absolut kein Vorwurf zu machen", sagt Ordnungsamtsleiter Hermann Pott. Daraufhin zog der Garstedter vor das Landgericht.
Dort sollte am 30. Oktober eigentlich eine Güteverhandlung mit der Vernehmung mehrerer Zeugen stattfinden. Zuvor unterbreitete der Richter beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag: Die Samtgemeinde zahlt 150 Euro und damit sind alle Ansprüche abgegolten.
"Wir haben dem zugestimmt, um einem langfristigen Verfahren aus dem Weg zu gehen und somit die Kosten so gering als möglich zu halten", erklärt Pott.
Und auch der Geschädigte hat nach Angaben von Gerichtssprecherin Dr. Susanne Ehret zugestimmt.
Übrigens: Hätte die Feuerwehr nicht gelöscht oder nicht nach Glutnestern gesucht, wären nicht nur die Garage mit dem Fahrzeug sondern auch das angrenzende Wohnhaus abgebrannt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.