"Kombination aus Wohnen und Erholen gewollt": Stover Campingplatz-Betreiber zum Urteil des Bundestages
ce. Stove. Wende in der Auseinandersetzung um das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz Stover Strand: Der Bundestag hat jetzt eine Novellierung des Baugesetzes beschlossen, wonach künftig "in bisherigen Erholungssondergebieten auch Wohnnutzung zugelassen werden". Zur Umsetzung könne die jeweilige Gemeinde "einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt". Mit dieser Bestimmung könnte womöglich die Zukunft der gut 300 Elbmarscher gesichert werden, die auf dem Campingareal ihren ersten Wohnsitz haben.
Erst kürzlich hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg das Dauerwohnen auf dem Campingplatz für unzulässig erklärt. Das OVG kassierte gleichzeitig die 2015 vom Drager Gemeinderat beschlossene dritte Änderung des Bebauungsplanes, die ein "integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" ermöglichen sollte (das WOCHENBLATT berichtete). Die Richter gaben damit der Klage einer Anwohnerin gegen den B-Plan statt, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vor ihrem an der Platz-Zufahrt gelegenen Haus befürchtete. Eine Revision des Urteils hatte das OVG nicht zugelassen, Beschwerde dagegen kann jedoch eingelegt werden.
Die Gemeinde Drage hat laut Medienberichten Beschwerde eingelegt und will in diesen Tagen darüber beraten, ob sie auf dem B-Plan von 2015 beharren oder einen neuen Entwurf aufstellen will. Nora Köhnken und ihr Vater Norbert Kloodt, die die Geschäfte auf dem Campinplatz Stover Strand führen, haben ebenfalls Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. "Wir sind der Auffassung, dass der Bebauungsplan der Gemeinde Drage dem geltenden Recht entspricht", so die Betreiber. Zudem sei unter anderem eine frühere Entscheidung des OVG, dass der B-Plan umgesetzt werden könne, in ihren Augen "richtig".
"Die Gesetzesänderung hätte zunächst keine Auswirkungen auf die Bewohner am Stover Strand, da wir weiterhin auf den vorhandenen Bebauungsplan vertrauen. Wenn die Beschwerde gegen die Revision nicht zugelassen wird, könnte jedoch mit der Gesetzesänderung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit den gleichen Regelungen erneut aufgestellt werden", räumen Nora Köhnken und Norbert Kloodt ein. Mit der Gesetzesänderung mache der Bundestag klar, dass "eine Kombination zwischen Wohnen und Erholen eindeutig gewollt" sei, und er vereinfache den Weg zum bedarfsgerechten B-Plan. Die Elbmarscher sehen mit der Novellierung aber auch eine Herausforderung für sich und andere Campingplatzbetreiber: "Sie werden verpflichtet, Investitionen in die Infrastruktur zum Vorteil der Bewohner vorzunehmen. Hierbei können Synergieeffekte aus Urlaubs- und Wohnnutzung zum Erhalt und qualitativen Ausbau der touristischen Infrastruktur genutzt werden."
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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