Winsen
Land kassiert Tempo-30-Anordnung in Pattensen
Déjà-vu für Winsens Bürgermeister André Wiese (CDU): Das Niedersächsischen Verkehrsministerium hat die von der Stadt angeordnete Tempo-30-Regelung auf der Ortsdurchfahrt von Pattensen kassiert - zum zweiten Mal! Denn bereits vor rund zehn Jahren musste die Stadt eine entsprechende Anordnung schon einmal zurücknehmen.
Im Sommer hat der Stadtrat den Lärmaktionsplan beschlossen, der die Tempo-Anordnung als Maßnahme zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm vorsieht. Kurz darauf ordnete die Stadt als Verkehrsbehörde für den Abschnitt der Pattenser Hauptstraße zwischen den Einmündungen "Im Grimm“ und "Pinnbarg“ Tempo 30 an. Doch die Stadt machte erneut die Rechnung ohne Hannover. Jetzt flatterte ihr ein Schreiben aus der Landeshauptstadt ins Haus. Darin heißt es: "Verkehrsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen sind demnach möglich, aber grundsätzlich gemäß Straßenverkehrsordnung nur dort, wo dies aufgrund der besonderen Umstände geboten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass üblicherweise Anliegern klassifizierter Straßen mehr Verkehrslärm zugemutet werden kann, als beispielsweise Anliegern von reinen Wohnstraßen. Auf einen von den verkehrsrechtlichen Regelungen abweichenden Lärmaktionsplan kann sich die Stadt somit nicht für die konkrete Anordnung von Verkehrsbeschränkungen berufen. Aus vorstehenden Gründen entspricht die verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt nicht der geltenden Rechtslage.“
Übersetzt heißt das: Die Anwohner der Ortsdurchfahrt müssen allein aufgrund ihrer Wohnortsituation mehr Lärm ertragen als Anwohner in Seitenstraßen.
Bürgermeister André Wiese will die Sache nicht auf sich beruhen lassen: "Wir halten an unserer Auffassung fest und werden in den nächsten Wochen und Monaten alles daransetzen, die Anordnung aufrechtzuerhalten.“ Dies habe man dem Ministerium bereits mitgeteilt und hoffe, dass die Entscheidung dort noch einmal überdacht werde. Wiese: "Vorsorglich haben wir aber bereits mit einer Fachanwältin Kontakt aufgenommen, die alle erforderlichen gerichtlichen Schritte veranlasst, wenn Hannover nicht kurzfristig einlenkt.“
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