Gaffern geht es an den Kragen
Land Niedersachsen hat Initiative für härtere Strafen eingebracht
thl. Landkreis. Vergangenen Freitag in Winsen: Am Kreisverkehr der Stadteinfahrt hat es einen Unfall gegeben. Sechs verletzte Personen sind zu beklagen (das WOCHENBLATT berichtete). Noch während die Rettungskräfte dabei sind, die Verletzten zu versorgen, erscheinen erste Unfallfotos auf Facebook. Ein BMW-Fahrer dreht extra noch zwei "Ehrenrunden" durch den Kreisel, um während der Fahrt mit dem Handy Fotos von der Unfallstelle zu "schießen", die er sofort danach auch postet. Ähnliches machen zwei Jugendliche, die mit ihren Rädern etwas abseits der Unfallstelle stehen und Aufnahmen mit ihrem Handy machen.
Diese Art der Gaffer ist zwar noch eher harmlos und behindert im Gegensatz zu manch anderen "Sensationstouristen" nicht die Arbeit der Rettungskräfte, trotzdem soll auch ihr Verhalten demnächst unter Strafe gestellt werden. Das Land Niedersachsen hat eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.
"Fotografieren geht gar nicht"
Gaffer an Unfallorten, die Helfer behindern oder von Verletzten oder Toten Fotos und Videos machen wollen, sollen härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Land Niedersachsen jetzt in den Bundesrat eingebracht hat. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sollen verhängt werden. Schon der Versuch, eine Unfallstelle zu fotografieren, soll strafbar sein, so die Forderungen des Landes, das auf eine breite Unterstützung der anderen Länder hoffen darf. Denn der "Sensationstourismus" an Unfall- oder Einsatzstellen nimmt immer mehr zu und führt mancherorts zu erheblichen Problemen. Kein Wunder, dass viele Rettungskräfte dadurch regelmäßig genervt sind, wenn Schaulustige sensationslüstern im Kriechtempo an Unfallstellen vorbeifahren, um das Szenario mit der Handykamera zu filmen, den nachfolgenden Verkehr behindern und damit für eine zusätzliche Gefährdung sorgen. Deswegen wird die Gesetzes-Initiative des Landes von allen Institutionen und Helfern begrüßt.
"Die Arbeit der Rettungskräfte darf nicht von Gaffern behindert werden", sagt Wilhelm Buhr, Chef der Autobahnpolizei Winsen. Deswegen sei eine Verschärfung der Gesetze der richtig. Allerdings würden seine Beamten schon jetzt gegen allzu aufdringliche Schaulustige Platzverweise verhängen. Wie seine Beamten das neue Gesetz, wenn es denn kommen sollte, insgesamt durchsetzen können, sei noch offen. "Wenn bei Unfällen auf der Autobahn Schaulustige auf der Gegenspur fahren, werden die kaum anhalten können", so Buhr. Er weist aber darauf hin, dass allein schon die Nutzung des Handys am Steuer strafbar sei. Und dieses könne auch nachträglich über das Kennzeichen geahndet werden.
Gegen Gaffer an Unfallstellen hat das DRK im Landkreis Harburg vorgesorgt. "Wir haben uns mobile Sichtschutzzäune angeschafft, die bei Bedarf bei längeren Einsätzen aufgestellt werden", sagt Kreisbereitschaftsleiter Jan Bauer. Vielmehr Sorgen würden ihm die Einsätze bei Stadtfesten oder auf Festivals machen. "Wenn dort betrunkene Jugendliche hilflos herumliegen sind die Bilder schon im Internet zu sehen, bevor wir an der Einsatzstelle sind." Das sei juristisch grenzwertig. Deswegen sei der Vorstoß Niedersachsens richtig, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.
"Fotografieren an Unfallstellen geht gar nicht", sagt Stefan Braun, Sprecher des Feuerwehr-Kreisverbandes Stade. Im Landkreis Stade habe man zwar wenig Problemen mit aufdringlichen Schaulustigen, dennoch sei die Initiative des Landes richtig. Braun: "Der Erfolg ist für mich zwar fraglich, aber jeder Vorstoß in diese Richtung ist richtig."
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