Landesbergbau-Amt im Kreis-Bauausschuss: Keine konkreten Fracking-Pläne in der Region

Informierten im Kreis-Bauausschuss: Klaus Söntgerath (li.) und Christian Möller vom Landesamt für Bergbau
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ce. Winsen. "Wir haben Firmen die Erlaubnis erteilt, in dieser Region nach Erdgas und Öl zu suchen. Konkrete Betriebspläne der Unternehmen für eine Umsetzung dieser Vorhaben per Fracking-Verfahren liegen uns derzeit aber nicht vor." Das sagte Klaus Söntgerath vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover jetzt in Winsen. Dort gab er in der Sitzung des Kreis-Bauausschusses zusammen mit seinem Amtskollegen Christian Möller einen Sachstandsbericht zu Fracking-Plänen im Landkreis Harburg.
Bei der von vielen Gegnern als lebensfeindlich angesehenen Fracking-Technologie wird bis zu 5.000 Meter tief ins Erdreich gebohrt, um Schiefergestein zu sprengen und so im Gestein gelagertes Gas freizusetzen. Für das sogenannte "Feld Oldendorf", das sich über die Kreise Harburg und Lüneburg erstreckt, hat das New Yorker Unternehmen Blue Mountain Exploration LLC beim LBEG eine Rohstoff-Aufsuchungserlaubnis beantragt und genehmigt bekommen (das WOCHENBLATT berichtete).
"Pro Erlaubnisfeld darf nur ein Unternehmer nach festgelegten Bodenschätzen forschen. Diese Erlaubnis für die Aufsuchung bedeutet keine Genehmigung von Bohrungen", betonte Klaus Söntgerath. Grundstücksbesitzer, auf deren Terrain sich "bergfreie Bodenschätze" wie Metalle, Erze, Stein- und Braunkohle, Erdgas oder Öl befinden, dürften diese Ressourcen nicht als ihr Eigentum deklarieren. Diese Rohstoffe könnten durch Firmen, die die Voraussetzungen erfüllen, gefördert werden.
Abgelehnt werden kann eine Fördung laut Söntgerath, wenn der Antragsteller nicht zuverlässig ist, seine Aktivitäten die Gewinnung anderer Bodenschätze gefährden und einer Aufsuchung in dem beantragten Gebiet öffentlichen Interessen entgegenstehen. Jede erteilte Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet.
Bauausschuss-Mitglied Harald Stemmler verwies die LBEG-Experten auf den Kreistags-Beschluss vom Juni, den Einsatz von Fracking abzulehnen, so lange die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt nicht ausreichend geklärt sind. Das derzeit geltende Bundesberggesetz sieht keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung als Voraussetzung für Förderprojekte vor. "Ausschlaggebend für die Bewertung von Fracking-Anträgen ist, ob bei dem in Frage kommenden Areal flächendeckend Umwelt- oder Naturschutzaspekte zum Tragen kommen", erklärte Christian Möller. "Äußerungen von politischen Gremien nehmen wir zur Kenntnis. Im Berggesetz spielen sie bei einer Entscheidung keine Rolle."

MINISTERBRIEF

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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