Lehrerin muss Geldauflage zahlen
thl. Winsen. Gegen einen vierstelligen Euro-Betrag hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren gegen eine Lehrerin der Johann-Peter-Eckermann-Realschule in Winsen vorläufig eingestellt. Die Pädagogin hat jetzt laut Strafprozessordnung sechs Monate Zeit, den Betrag zu bezahlen. Tut sie es nicht, geht das Verfahren weiter. Dann könnte es auch zu einem Prozess kommen.
Rückblick: Im Juli dieses Jahres erstatteten Eltern eines Schülers Strafanzeige gegen die "altgediente" Lehrerin. Grund: Ein Disput im Unterricht zwischen ihr und dem Jungen des Elternpaares hatte mit einer schallenden Ohrfeige für den Schüler ein unrühmliches Ende genommen.
"Eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage ist ein gängiger Weg, wenn dieser geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht", erklärt Angelika Klee, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg. In diesem Fall sei es möglich gewesen, u.a., weil die Lehrkraft bisher unbescholten gewesen sei.
Doch für die Lehrerin mit den schlagkräftigen Argumenten ist die Geschichte noch nicht ausgestanden. Zwar unterrichtet sie noch an der Schule, das könnte sich aber bald ändern. "Es wird jetzt eine dienstrechtliche Prüfung des Vorfalls geben", sagt Susanne Strätz, Sprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg. Danach werde man entscheiden, ob disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden. Als Folgen sind dann u.a. eine Versetzung an einer andere Schule oder eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand möglich.
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