Jetzt drohen Bußgelder
Maskenpflicht am Winsener Bahnhof kontrolliert
thl. Winsen. Bedingt durch den hohen Inzidenzwert, gilt seit vergangener Woche am Winsener Bahnhof eine erweiterte Maskenpflicht. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die der Landkreis Harburg als zuständige Infektionsschutzbehörde erlassen hat (das WOCHENBLATT berichtete auf seiner Homepage).
Rund um den Bahnhof hat die Stadt gut sichtbare Schilder anbringen lassen, die auf die Maskenpflicht hinweisen. Jetzt rückten Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes an, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu kontrollieren. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen, denn das Gebiet erstreckt sich nicht nur auf den Bushaltestellenbereich, sondern auch auf den vorgelagerten Bustreff, die Fahrradabstellanlagen sowohl auf der Süd- als auch auf der Nordseite des Bahnhofs und den Bahnhofstunnel mit seinen Rampen.
"Im ersten Schritt geht es nur darum, die Leute, die keine Maske tragen, darin zu erinnern, dass hier jetzt eine ausgeweitete Maskenpflicht gilt", erklärte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Und das klappte ganz gut. Viele Bahnhofsnutzer trugen sowieso eine Maske. Andere, die auf ihr Fehlverhalten hingewiesen wurden, setzten ihre Maske sofort auf - überwiegend ohne große Diskussionen. Wussten sie doch, dass die Maskenpflicht dafür da ist, das Infektionsrisiko einzuschränken.
Weitere Kontrollen sollen folgen - sowohl vom Ordnungsamt als auch von der Polizei. Und wer dann ohne Maske erwischt wird, darf ins Portemonnaie greifen. Der bisherige Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen sah für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist, einen Bußgeldrahmen von 100 bis 150 Euro vor. Sollte jemand mehrmals erwischt werden, kann das Bußgeld auf bis zu 25.000 Euro ansteigen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.