"Müssen Ärzte nicht Menschen helfen?": Was Petra Schewe in einem Notfall auf der Suche nach medizinischer Hilfe erlebte

"So geht man nicht mit Kranken um": Die an MS leidende Petra Schewe ist auf den Rollstuhl angewiesen
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ce. Winsen. "Sind niedergelassene Ärzte nicht verpflichtet, um Hilfe bittenden Menschen zu helfen?" Diese Frage stellt sich Petra Schewe (58) aus Winsen. Was die an Multipler Sklerose erkrankte und im Rollstuhl sitzende Frau jetzt erlebte, stellt in ihren Augen einen Fall von "unterlassener Hilfeleistung" dar.
Vor wenigen Tagen bekam Petra Schewe morgens starke Unterleibsbeschwerden. Erschrocken rief sie bei ihrer Gynäkologin an, um einen Termin zu vereinbaren. "Die Ärztin war jedoch im Urlaub. Ihre direkte Vertretung war für mich unerreichbar, da der Zugang zur Praxis nicht rollstuhltauglich ist", berichtet Schewe gegenüber dem WOCHENBLATT.
Daraufhin rief Schewe bei mehreren anderen in Winsen niedergelassenen Ärzten an zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. "Alle haben es abgelehnt - die meisten davon ziemlich unfreundlich -, mir einen Termin zu geben mit dem Hinweis auf die direkte Vertretung. Außerdem könne man die Behandlungskosten über die Krankenkasse nicht abrechnen", so Petra Schewe Sie hakte daraufhin bei ihrer Kasse nach, dass eine Abrechnung der Behandlung doch möglich sei. "Die Kasse empfahl mir, mich direkt an das Krankenhaus in Winsen zu wenden, die Kosten würden von der Krankenkasse übernommen." Diesen Rat befolgte sie zum Glück umgehend, denn in den nächsten Tagen muss sie operiert werden. "Ich finde es traurig, wie ich hier mit meinen Schmerzen immer wieder abgewimmelt wurde. So darf man nicht mit Kranken umgehen", sagt Petra Schewe.

- DAS SAGT DIE KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG

(ce). "Ein Vertragsarzt bzw. Kassenarzt ist aufgrund seiner Zulassung grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln", sagt Oliver Christoffers, Geschäftsführer der Bezirksstelle Lüneburg der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, auf WOCHENBLATT-Anfrage. Wenn eine Inanspruchnahme der direkten Vertretung des Arztes - wie im Fall von Petra Schewe - nicht möglich sei, könne sich der Patient auch an die umliegenden Kollegen wenden. Ob im Fall Schewe eine notfallmäßige Behandlung durch die um Rat gefragten Praxen hätte erfolgen müssen oder ob das Angebot eines Untersuchungstermin ausgereicht hätte, könne erst durch eine genaue Prüfung der Angelegenheit geklärt werden. "Gründe, die einer Abrechnung der jeweiligen Behandlungen in den angefragten Praxen im Wege standen, erschließen sich nach den bisherigen Informationen nicht", so Oliver Christoffers.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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