Winsen
Radfahrer zum Regelbruch genötigt
Wer sich nicht an Verkehrsregeln hält, wird zur Kasse gebeten. Wie aber verhält es sich, wenn man quasi vor den Augen der Ordnungshüter zum Regelbruch genötigt wird?
Die Luhdorfer Straße in Winsen ist eine der Haupteinfallstraßen der Luhestadt. Dort herrschen klare Regeln, sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer. Zumindest bisher. Seit einigen Tagen hat eine Baufirma an einer Baustelle auf der Straßenseite in Richtung Innenstadt den halben Gehweg aufgerissen und dort Schilder aufgestellt, die eine Radwegebenutzungspflicht anordnen. Und zwar auf beiden Seiten der Baustelle und somit für beide Fahrtrichtungen. Völlig absurd.
Und genau dort liegt der Fehler: Denn normalerweise dürfen diese Straßenseite nur Radfahrer in Richtung Innenstadt befahren. Radler, die in Richtung Luhdorf wollen, müssen die andere Straßenseite benutzen, wo es einen für sie freigegebenen Radweg gibt.
"Das ist eine Farce", echauffiert sich Dieter Hamann vom ADFC-Kreisverband Harburg-Land. "Hier werden Radfahrer durch die Ausschilderung zum Rechtsbruch genötigt." Und nicht nur das. Der kombinierte Fahrstreifen/Gehweg ist so eng, dass bei Gegenverkehr ein Unfall vorprogrammiert ist. "Was ich aber besonders schlimm finde, ist die Tatsache, dass weder die Polizei noch die Stadt als Ordnungsbehörde etwas gegen diesen Unsinn unternehmen", so Hamann weiter. "Dabei ist die Polizeiwache keine 50 Meter entfernt. Die Beamten fahren zigmal am Tag daran vorbei, ohne einzuschreiten."
Noch ein bisschen mehr Geschmäckle bekommt die Sache, wenn man bedenkt, dass Polizei und Verkehrswacht vor wenigen Monaten eine Aktion gestartet haben, in der sie mit Spraybildern auf dem Asphalt die Radfahrer darauf hinweisen wollten, dass sie die falsche Straßenseite befahren und somit Geisterfahrer sind. Diese Aktion fand keine 300 Meter von dieser Baustelle entfernt statt.
Übrigens: 20 Euro müssen Radfahrer zahlen, wenn sie den benutzungspflichtigen Radweg zwar benutzen, aber in die falsche Richtung fahren. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfall oder Sachbeschädigung werden Radler mit 35 Euro zur Kasse gebeten.
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