Nach Pornokino lehnt Stadt auch Sauna-Club auf ehemaligem Disco-Gelände ab
Rotlicht-Branche in Winsen ohne Chance
thl. Winsen. Was passiert mit der leerstehenden Discothek "Seinerzeit" im Gewerbegebiet Luhdorf? Sich hartnäckig haltenden Gerüchten über einen möglichen Verkauf des Gebäudes hat Eigentümer Lars Müller schon im vergangenen Jahr eine Absage erteilt. Wenig später ging bei der Stadt ein Bauantrag für einen Sexshop mit Pornokino auf dem Gelände ein. Dieser wurde jedoch abgelehnt.
Trotzdem hält der Eigentümer an der Einrichtung eines (in Winsen noch fehlenden) Rotlicht-Etablissement fest. Nach der Klage gegen die von der Politik beschlossene Zurückstellung des Bauantrages ist mittlerweile bei der Stadt ein weiterer Antrag auf Baugenehmigung für einen FKK-Sauna-Club eingegangen. Die Betriebsbeschreibung des Bauantrags besagt laut Stadt Folgendes: "Bei dem FKK-Sauna-Club handelt es sich nicht um eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte, sondern um einen bordellartigen Betrieb."
Es wäre nicht der erste Versuch, in der Luhestadt einen offiziellen Puff zu eröffnen. Bereits vor rund 15 Jahren versuchte sich der Hamburger Unternehmer Jochem Frankenstein an so einem Projekt, blitzte aber schließlich bei der (prüden) Politik ab.
Und auch diesmal sieht es nicht gut aus für die Bauherrin. Zwar wäre eine bordellartige Nutzung gemäß dem alten Stand des Bebauungsplanes zulässig. Jedoch hat die Stadt derartige Nutzungen schon im Juni dieses Jahres in ihrem Planänderungsentwurf, den sie für frühzeitige Bürgerbeteiligungen vorgelegt hat, vorsorglich ausgeschlossen. "Daher liegt nahe, auch den neu vorliegenden Baugenehmigungsantrag zurückzustellen und die Verwaltung mit der Durchführung der dafür erforderlichen Schritte zu beauftragen", heißt es in einer Vorlage für den Planungsausschuss, der sich am Donnerstag, 29. August, ab 18 Uhr im Marstall mit der Thematik beschäftigt.
Hintergrund: Nach dem Bauantrag für das Pornokino hat die Stadt den Plan dahingehend geändert, dass zwar den vorhandenen Nutzungen Diskothek und Spielhalle Bestandsschutz zugestanden wird, alle neu hinzukommenden Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe aber ausgeschlossen werden. Gemeinbedarfsanlagen sind dagegen weiterhin zulässig, um eine möglichst breite Basis für noch städtebaulich akzeptable Nachnutzungen bereitzuhalten.
Sollte die Politik den Planänderungen zustimmen - was als sicher gilt - wäre damit auch die Klage wegen des Erotikmarktes hinfällig. Das sieht das Verwaltungsgericht Lüneburg übrigens offenbar auch so und hat kürzlich einen Antrag der Bauherrin auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
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