Schweinemaststall Borstel: Die Tiere dürfen sofort zurück

Der Schweinemaststall in Borstel darf wieder mit Tieren belegt werden
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Oberverwaltungsgericht kippt Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

thl. Borstel. Das ist ganz bittere Pille für die Stadt Winsen und die Borsteler Bürger: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in Sachen Schweinemaststall den Beschluss des Verwaltungsgerichtes kassiert und der Beschwerde gegen die von der Stadt angeordnete "sofortige Vollziehung" zur Räumung des Stalls stattgegeben. Geklagt hatten Stallbesitzer Siegfried Porth und Pächter Torsten Jarms (das WOCHENBLATT berichtete).
Übersetzt bedeutet das: Jarms darf seine Mastschweine ab sofort wieder in dem Stall unterbringen und kann zudem Schadensersatz von der Stadt fordern.
Wie berichtet, hatte die Stadt nach zahlreichen Bürgerbeschwerden wegen Geruchsbelästigungen und Verstößen des Pächters und des Eigentümer gegen Auflage die Baugenehmigung für den Maststall rückwirkend entzogen. Dagegen klagten Porth und Jarms, mussten aber, nachdem das Verwaltungsgericht der Stadt zunächst recht gegeben hatte, den Stall zum 30. Juni dieses Jahres räumen.
Das Oberverwaltungsgericht stuft das Gebiet, in dem der Stall steht, als Dorfgebiet ein, für das andere Grenzwerte für Geruchsbelästigungen gelten, die nach Ansicht der Richter nicht erreicht werden. Ein reines Wohngebiet sehen die Richter im Gegensatz zur Stadt dort nicht.
Zwar bezieht sich der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes nur auf die Beschwerde gegen die "sofortige Vollziehung". Experten sehen darin aber bereits eine eindeutige Tendenz in Richtung Gesamturteil.
"Das Verfahren ist im Arsch, jetzt muss sich Bürgermeister André Wiese warm anziehen", sagt Ratsherr Dr. Erhard Schäfer (Gruppe Grüne/Linke). Er habe bereits "vor Jahren vor so einer Entwicklung gewarnt". "Damals hat die Stadt ein B-Planverfahren für das Gebiet eingeleitet. Als sich aber herausstellte, dass die Nutzungskonflikte zu stark werden, hat man das Verfahren einfach ruhen und die Wohnhäuser ohne B-Plan bauen lassen. Jetzt gibt es die Quittung", so Schäfer.
"Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen", sagt Peter Stein von der Bürgerinitiative "Saubere Luft für Borstel". Die vom OVG zugrunde gelegten Geruchsbelästigungen seien nur Prognoserechnungen, echte Messungen hätten nie stattgefunden. "Wir müssen jetzt abwarten, wie es weitergeht", so Stein. "Für die Bürger ist die Situation auf jedem Fall sehr unbefriedigend."

Mehr zum Thema lesen Sie am Samstag in der WOCHENBLATT-Printausgabe.

Der Schweinemaststall in Borstel darf wieder mit Tieren belegt werden
"Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen." Peter Stein von der Bürgerinitiative "Saubere Luft für Borstel"
Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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